„Hohenzollernplatz“ und „Birnauer Straße“: So heißen die Erhaltungssatzungen im Stadtbezirk Schwabing-West, die der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat. Nach dem Beschluss der Vollversammlung und der Ver-öffentlichung im Amtsblatt werden die beiden Satzungen mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Hohenzollernplatz“ (ehemals „Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße“) wird im Umgriff verändert. Im Norden wird das Gebiet um nicht geeignete Wohnungsbestände verkleinert, gleichzeitig erfolgt eine Erweiterung im Süden. Insgesamt wohnen dann rund 6.400 Einwohner*innen in 4.000 Wohnungen im neuen Satzungsgebiet.
Im bereits bestehenden Erhaltungssatzungsgebiet „Birnauer Straße“ erfolgt eine Erweiterung um drei Blöcke im Süden. Damit leben in diesem Satzungsgebiet nun 5.000 Einwohner*innen in 2.800 Wohnungen.
In der Landeshauptstadt München gibt es damit insgesamt 35 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 345.100 Einwohner*innen in 200.100 Wohnungen leben.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Mit dem aktuellen Beschluss sind nun alle Erhaltungssatzungsgebiete in München unbefristet erlassen. Damit setzt die Landeshauptstadt wieder einmal ein klares Zeichen für den Schutz des Wohnungsbestands und der darin lebenden Bevölkerung.“ Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 35 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Weitere Informationen unter muenchen.de/erhaltungssatzung