Der Bauausschuss des Stadtrats hat dem vom Baureferat vorgeschlagenen koordinierten Bauwerkserhaltungsprogramm Brücken zugestimmt. Die Stadträt*innen haben das Baureferat beauftragt, für ein erstes Maßnahmenpaket mit zwölf Brücken die Vorplanungen für die nötigen Sanierungen zu erarbeiten.
Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer: „In ganz Deutschland, auch in Bayern, gibt es einen hohen Brückensanierungsstau. München macht da leider keine Ausnahme. Bei 27 unserer 632 Brücken- und Unterführungsbauwerke besteht dringender Handlungsbedarf. Das Baureferat kontrolliert die städtischen Brücken mit einer intensiven Bauwerksprüfung. Unsere Brücken sind grundsätzlich verkehrssicher. Mit dem koordinierten Erhaltungsprogramm wollen wir dafür sorgen, dass das auch so bleibt. Untätigkeit bei diesem Thema käme München ungleich teurer zu stehen. Aufgrund der Bedeutung der Brücken für die Verkehrsinfrastruktur wollen wir eine gute, vorausschauende Koordinierung zwischen allen Beteiligten erreichen.“
Ursachen des Instandsetzungsbedarfs bei den Brücken sind unter anderem Alterungsprozesse, höhere Beanspruchung, die Weiterentwicklung der Richtlinien und Vorschriften zum Stand der Technik der Bauwerkserhaltung sowie die Verkehrswende.
Das Bauwerkserhaltungsprogramm umfasst zwei Maßnahmenpakete, die teilweise parallel bearbeitet werden. Nach der nötigen Vorplanung entscheidet der Stadtrat für jede Maßnahme über den Projektauftrag und die Finanzierung. Im Sinne einer sparsamen Verwendung von Ressourcen stellt das Baureferat sicher, dass bei geringstmöglichem Überprüfungs- und Untersuchungsaufwand einerseits nur die tatsächlich notwendigsten Instandsetzungsmaßnahmen geplant und dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt werden, andererseits hinsichtlich der Sicherheit der Bauwerke kein Risiko eingegangen wird. Durch ein koordiniertes Vorgehen sollen mit Brückensanierungen einhergehende verkehrliche Einschränkungen so weit wie möglich reduziert werden. Außerdem ergibt sich durch das Sanierungsprogramm die Möglichkeit, Verkehrsräume an verkehrliche Erfordernisse besser anzupassen.
Das erste Maßnahmenpaket beinhaltet zwölf Brücken, für die bereits vertiefte Erkenntnisse in statischer und materialtechnologischer Hinsicht vorliegen und teilweise organisatorische und zeitliche Abhängigkeiten zu übergeordneten Projekten bestehen. Es handelt sich um die Kreuzhofbrücken, die Hackerbrücke, die Wittelsbacherbrücke, die Donnersbergerbrücke, die Brücken über die Landshuter Allee an der Heideck-/Braganzastraße und am Georg-Brauchle-Ring, die Brudermühlbrücken, die John-F.-Kennedy-Brücke, die Thalkirchner Brücke, die Straßenunterführung Ungererstraße, die Mariannenbrücke und die Hängebrücke über den Mittleren Ring an der Schenkendorfstraße zur Alten Heide hin.
Das zweite Maßnahmenpaket umfasst acht Brücken: Die Brücke an der Allacher Straße, die Lipowsky-Brücke, die Brücke am Ostportal des Heckenstallertunnels, die Straßenbrücke Plinganser-/Brudermühlstraße, die Brücke am Abzweig und die Fußgängerbrücke Brudermühlstraße, die Brücke an der Leipartstraße und die Straßenbrücke Landshuter Allee/Dachauer Straße.
Achtung Redaktionen: Mehr Informationen im Beschluss des Bauausschusses des Münchner Stadtrats vom 5. Dezember (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09740).