Make Munich Great Again
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 9.10.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag gerne Folgendes mit:
Nach Art. 29 Abs. 1 GG kann das Bundesgebiet neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen gem. Art. 29 Abs. 2 GG ausschließlich durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.
Initiativberechtigt sind hierbei gem. Art. 76 Abs. 1 GG ausschließlich die Bundesregierung, der Bundesrat und die geschäftsordnungsmäßig bestimmte Anzahl von Bundestagsabgeordneten (vgl. Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 101. EL Mai 2023, Art. 29 RN. 47). Eine Initiativberechtigung von Kommunen sieht das Grundgesetz dagegen nicht vor.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.