Das Sozialreferat wird künftig das Duale Studium Soziale Arbeit (B.A.) bei freien Trägern des gesamten Sozialreferates fördern und die Finanzierung der Studienplätze über städtische Zuschüsse ermöglichen. Das hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Ziel ist es, dem bestehenden Fachkräftemangel in allen Bereichen des Sozialreferates, z.B. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder auch in der Altenhilfe, entgegenzuwirken.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „In der Münchner Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit, fehlen viele Fachkräfte mit der Folge, dass offene Stellen oft nicht besetzt werden können, obwohl das Interesse am Studienfach ,Soziale Arbeit‘ weiterhin sehr hoch ist. An den Universitäten und Fachhochschulen stehen aber nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Die Wartelisten sind sehr lang. An den Hochschulen wurde sogar ein Numerus Clausus (NC) eingeführt. Deshalb werden wir künftig die Schaffung dualer Studienplätze bei freien Trägern finanzieren. Ziel sind ab Wintersemester 2024 dauerhaft 30 duale Ausbildungsplätze pro Jahr.“
Die Stadt bietet bereits gemeinsam mit der Hochschule für Ökonomie & Management (FOM) ein duales Hochschulstudium „Bachelor of Arts - Soziale Arbeit (B.A.)“ an. An zwei Tagen pro Woche werden an der FOM Seminare belegt, an den drei restlichen Tagen wird ein praktischer Teil in den Referaten der Stadtverwaltung München absolviert. Der Vorteil des dualen Studiums besteht darin, dass die Studierenden bereits während des Studiums Erfahrungen im praktischen Tätigkeitsbereich sammeln können. Dadurch unterstützen sie bereits ab dem ersten Semester die vorhandenen Fachkräfte und erlangen früh einen Einblick in die tatsächliche Arbeit. Die Stadt stellt die Studierenden tarifgebunden an und trägt die Studiengebühren.
Dieses Verfahren wird nun bei den freien Trägern umgesetzt, mit der Abweichung, dass das Sozialreferat die Kosten der dualen Studienplätze übernimmt, aber nicht als Arbeitgeber fungiert. Es wird die Regelstudienzeit von sechs Semestern gefördert. Die Hochschule für das duale Studium ist frei wählbar. Allerdings muss die Hochschule die Akkreditierung für den Studiengang aufweisen. Die Studierenden müssen die allgemeine Zulassungsvoraussetzung des Studiengangs Soziale Arbeit erfüllen, sich an einer akkreditierten Hochschule für Soziale Arbeit immatrikulieren, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und die Altersvoraussetzung besitzen. Die Anforderungen an die Ausbildungsplätze bei den freien Trägern werden von der jeweiligen Hochschule bestimmt.
Die Verteilung der geplanten Bezuschussung beziehungsweise Finanzierung erfolgt über das Losverfahren. Um eine möglichst breite Verteilung der Studienplätze zu erzielen, werden nur bis zu fünf Studienplätze pro freien Träger finanziert.
Im Entgeltbereich erfolgt eine Förderung bereits jetzt über den Tagessatz, in welchem seit 2018 pro Gruppe 6.000 Euro pro Jahr von den Trägern als allgemeine Förderung der Ausbildung bei den Entgeltverhandlungen geltend gemacht werden können. Diese Summe soll in Absprache mit den anderen kommunalen Kostenträgern in Regionalkommissionen auf 8.000 Euro/Jahr ab 2024 erhöht werden. Dies entspricht in etwa der Tarifentwicklung und der Inflation seit 2015.
Eine Finanzierung von dual Studierenden über diese Ausbildungsförderung ist ebenfalls möglich, aber dann muss der Träger entweder für einen großen Teil der Kosten Eigenmittel einsetzten oder über eine entsprechend große Zahl von Gruppen verfügen.
Die Finanzierung von dual Studierenden bei freien Trägern im Entgeltbereich kann entweder über den vereinbarten Tagessatz abgerechnet oder auch als Zuschuss ausgereicht werden.