Ab dem 1. Januar 2024 gelten in München neue Sportförderrichtlinien. Entsprechende Anpassungen des bisherigen Regelwerks hat der Sportausschuss des Stadtrats beschlossen.
Ein Schwerpunkt bei der Überarbeitung der Sportförderrichtlinien lag auf dem Abbau geschlechterbezogener Benachteiligungen im Sport. So wurden die Richtlinien im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung von Mädchen und Frauen im Sport verbessert. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung wird künftig auch das dritte Geschlecht berücksichtigt. Daneben werden Baumaßnahmen von Vereinen spezifischer gefördert und die Förderung von baulichen Maßnahmen im Trend- und Actionsport neu aufgenommen.
Maßnahmen, die zu einer nachhaltigeren Gestaltung von Kunstrasenplätzen dienen, wie der frühzeitige Austausch von Kunststoffgranulat, werden künftig mit einem erhöhten zinsfreien Darlehen (30% statt 10% der förderfähigen Kosten) gefördert. Bei der Förderung wird auch die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf moderne LED-Technik berücksichtigt.
Daneben werden Neuerrichtungen und Großinstandsetzungen, welche die gendergerechte Nutzung der Sportanlage erhöhen, ebenso mit einem erhöhten zinsfreien Darlehen gefördert. Hierzu gehören z.B. Maßnahmen, die die Zahl der Umkleideräume und Toiletten für Mädchen und Frauen erhöhen sowie die Schaffung von multifunktionalen Fitnessräumen. Bei der Sportbetriebspauschale wird zukünftig darauf geachtet, ob die Vereine den Frauen- und Mädchenanteil im organisierten Sport erhöhen – dafür wird ein eigener Faktor eingeführt bzw. die Bemessungsgrundlage geändert. Wenn Frauen die Fortbildung zur Vereinsmanagerin absolvieren und im Verein dann aktiv eingesetzt werden, wird das ebenfalls stärker bei der Förderung berücksichtigt. Bei der Bezuschussung von Unterhaltskosten werden Sanitär- und Umkleidebereiche stärker gewichtet als normale Betriebsräume, um den Pflege- und Hygieneaufwand zu berücksichtigen. Sportbürgermeisterin Verena Dietl: „Die Sichtbarkeit von Frauen und Mädchen gerade im Sport ist mir ein wichtiges Anliegen. Wir als Landeshauptstadt München geben mit den nun angepassten Sportförderrichtlinien einen wichtigen Impuls dazu. Zudem unterstützen wir Vereine bis 2030 mit einem erhöhten zinsfreien Darlehen, wenn sie Kunstrasenplätze oder Flutlichtanlagen erneuern oder sanieren.“
Sportreferent Florian Kraus: „Die Themen Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung haben bereits Eingang in die Sportförderrichtlinien gefunden, nun haben wir auch das Thema Geschlechtergerechtigkeit mit aufgenommen. Ich danke der Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen des Sportbeirats, des Stadtrats und der Verwaltung, die die neuen Richtlinien zusammen beraten haben.“