In einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtplanung und Bauordnung sowie für Klima- und Umweltschutz hat der Stadtrat den Weg für die Einführung einer neuen lebenszyklusorientierten Fördermaßnahme im Rahmen des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) frei gemacht.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Klimaschonendes Bauen bedeutet, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu berücksichtigen. Mit unserem neuen Förderbaustein nehmen wir genau diesen Punkt in den Fokus. Wir unterstützen dabei nicht nur private Eigentümer*innen, sondern stellen auch sicher, dass Bauherren, die der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind, von besonders attraktiven Bauzinsen profitieren. Damit, und dies ist mir besonders wichtig, soll sichergestellt werden, dass sich bezahlbare Mieten und klimagerechtes Bauen nicht ausschließen.“
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Mit unserem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude haben wir einen Nerv der Zeit getroffen: Seit Start im Juli 2022 haben wir bereits mehr als 11.000 Förderanträge bearbeitet, davon über 8.200 im Bereich Photovoltaik, fast 2.000 im Bereich energetische Sanierungsberatung sowie rund 1.000 für energetische Sanierungsmaßnahmen und den energieeffizienten Neubau. Mit der neuen Fördermaßnahme haben wir unser erfolgreiches Programm um ein elementares Kriterium des nachhaltigen Bauens erweitert: der lebenszyklusorientierten Förderung auf Basis eines Treibhausgas-(THG)-Grenzwerts.“ Mit der künftigen Förderung auf Basis einer Bewertung des Treibhausgaspotenzials des Gebäudes über den Lebenszyklus wird nicht nur die Minimierung der Betriebsemissionen gefordert, sondern auch die Optimierung der Ökobilanz der Baukonstruktion und der technischen Anlagen in Bezug auf den „Carbon Footprint“ des Bauprodukts für die Phase der Herstellung, des Austauschs/Erneuerung sowie der Abfallbehandlung und Entsorgung. Über den Hebel der Treibhausgas-Minimierung wird ein Anreiz geschaffen für den Einsatz langlebiger Technik und Baustoffe mit geringen Austauschzyklen, da die Erneuerungszyklen neben dem Herstellungs- und Entsorgungsaufwand in die Bilanz einbezogen wird.
Die Einführung der neuen Fördermaßnahmen „Klimagerechter Gebäudestandard bei Sanierung“ und „Klimagerechter Gebäudestandard bei Neubau“, bei denen eine treibhausgasorientierte, am Lebenszyklus der Gebäude ausgerichtete Bewertung stattfindet, ersetzt bei der Förderung des Neubaus von Wohngebäuden die Energiestandards Effizienzhaus 40 und Passivhaus. Bei der Sanierung von Wohngebäuden stellt sie eine Alternative zur bisherigen Förderung von Effizienzhausstandards dar, bei der mindestens ein EH55 erreicht werden muss.
Für die maximal anrechenbaren Investitionskosten je Wohneinheit in Höhe von 150.000 Euro werden die Fördersätze für den Neubau auf 15 Prozent und bei energetischer Sanierung im Bestand auf 25 Prozent festgelegt. Demzufolge gewährt die Landeshauptstadt künftig pro Wohneinheit einen maximalen Zuschuss für klimagerechte Gebäudestandards im Neubau in Höhe von 22.500 Euro und für energetische Sanierungen in Höhe von 37.500 Euro.
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Das FKG orientiert sich an den ambitionierten Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt München. Gefördert werden nur noch Vorhaben, die dazu beitragen, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Folgende Fördermaßnahmen können derzeit beantragt werden: Energetische Sanierungsberatung, Einzelmaßnahmen, Effizienzhaus im Bestand, Effizienzhaus im Neubau, Photovoltaik und Bonusmaßnahmen.
Zusätzlich werden die zugehörigen Bonusmaßnahmen „Energetische Fachplanung und Baubegleitung“, „Zertifizierung Passivhaus“ sowie „Nachwachsende Rohstoffe“ gefördert. Anträge für den neuen Förderbaustein können voraussichtlich ab Juli/August 2024 gestellt werden, sobald die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten und das Fördermittelportal FÖMIS entsprechend angepasst wurde. Weitere Informationen zum FKG unter muenchen.de/fkg.