Zum 1. Januar 2024 wird für Einzelmaßnahmen im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) eine vorübergehende Förderpause eingelegt, um nach Veröffentlichung der neuen Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) alle Auswirkungen auf die bisherigen Einzelmaßnahmen der FKG-Richtlinie zu prüfen und notwendige Änderungen zu erarbeiten. Von der vorübergehenden Förderpause ist ausschließlich der Förderschwerpunkt FKG-Einzelmaßnahmen betroffen. Fördermaßnahmen wie Sanierungsstandards, Neubaustandards, Photovoltaik und Bonusmaßnahmen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht berührt. Entsprechend können noch bis 31. Dezember 2023 Anträge auf die Förderung für Einzelmaßnahmen im Förderportal gestellt werden. Notwendig wird diese vorübergehende Förderpause, weil im FKG die Förderung von Einzelmaßnahmen für energetische Sanierungen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) gekoppelt ist. Zum 1. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Zeitgleich wird auch mit dem Inkrafttreten der auf dem GEG basierenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gerechnet. Dem Referat für Klima- und Umweltschutz liegt jedoch bislang noch keine Richtlinie der novellierten BEG vor. Gleichzeitig ist ein Wechsel der Fördersystematik beim BEG sehr wahrscheinlich, der nicht vereinbar mit den derzeitigen Förderbedingungen des FKG ist. Eine entsprechende kurzfristige Anpassung des FKG ist auf dieser Basis nicht möglich.
Gleichzeitig wird die FKG-Förderung für die energetische Sanierungsberatung so lange fortgesetzt werden, bis die seit 24. November 2023 gestoppte Förderung der BAFA-Energieberatung (EBW) wieder vom BAFA aufgenommen wird. Erst danach wird die FKG-Förderung für die energetische Sanierungsberatung aufgrund des zum 1. Juli 2023 wirksamen Kumulierungsverbots des Bundes und der Vereinbarungen am „Runden Tisch Münchner Sanierungsberatung“ dauerhaft gestoppt werden müssen. Das FKG orientiert sich an den ambitionierten Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt München. Gefördert werden nur noch Vorhaben, die dazu beitragen, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Folgende Fördermaßnahmen können derzeit beantragt werden:
- Energetische Sanierungsberatung
- Einzelmaßnahmen (bis 31.12.2023)
- Effizienzhaus im Bestand
- Effizienzhaus im Neubau
- Passivhaus im Neubau
- Passivhaus, EnerPHit im Bestand
- Photovoltaik
- Bonusmaßnahmen
Zusätzlich werden die zugehörigen Bonusmaßnahmen „Energetische Fachplanung und Baubegleitung“, „Zertifizierung Passivhaus“ sowie „Nachwachsende Rohstoffe“ gefördert. Anträge für den neuen Förderbaustein auf Basis einer Bewertung des Treibhausgaspotenzials des Gebäudes über den Lebenszyklus können voraussichtlich ab Juli/August 2024 gestellt werden, sobald die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten und das Fördermittelportal FÖMIS entsprechend angepasst wurde. Weitere Informationen zum FKG unter muenchen.de/fkg.