Sofortiger Baustopp Tram-Westtangente – Fortführung erst bei Vorliegen des Förderbescheids
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges, Veronika Mirlach, Sebastian Schall und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.11.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Abstimmung mit der Stadtwerke München GmbH (SWM GmbH) nehmen wir bezüglich des von der CSU gestellten Dringlichkeitsantrags „Sofortiger Baustopp Tram-Westtangente – Fortführung erst bei Vorliegen des Förderbescheids“ mit diesem Schreiben wie folgt Stellung:
Grundlegend geht die SWM GmbH von der Förderwürdigkeit der Maßnahme Tram-Westtangente aus. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung
für den Planfeststellungsabschnitt 1, vom Romanplatz bis Waldfriedhof, liegt den SWM vor. Hierdurch ist ein förderunschädlicher Baubeginn vor Vorliegen des Förderbescheides möglich. Am 30.11.2023 findet ein Termin mit den Fördergebern statt, bei dem die Ergebnisse der Standardisierten Bewertung abschließend besprochen werden. Bei der aktuell laufenden Bewertung (Verfahren Standardisierten Bewertung 2016+, Prognosehorizont 2035) ist der Kostenstand vom 04/2023 in Höhe von 490,1 Mio. Euro unterstellt. Sowohl Intraplan – das unabhängige Gutachterbüro, das mit der Erstellung der Standardisierten Bewertung und damit auch der Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses beauftragt ist – als auch die SWM gehen davon aus, dass das Verhältnis durch diese Neuberechnung weiterhin auf einem Wert deutlich über 1,0 bleibt. Zum Vergleich: Mit dem gleichen Verfahren 2016+ (Prognosehorizont 2030) wurde mit dem Kostenstand 10/2022 in Höhe von 474,3 Mio. Euro ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,7 ermittelt.
Seitens der SWM wird der Förderantrag vorbereitet und kann abgegeben werden, sobald auch das Baurecht für den Planfeststellungsabschnitt 2, Waldfriedhof – Aidenbachstraße, vorliegt. Der Erhalt des Baurechts für den Planfeststellungsabschnitt 2 wird zum Ende des 3. Quartals 2024 angestrebt. Der Förderbescheid für das Projekt wird dann zum Ende des 4. Quartals 2024 erwartet. Bis zum Erhalt des Förderbescheids kann mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung förderunschädlich gebaut werden. Dies ist ein bundesweit übliches Vorgehen, um Projektlaufzeiten bei gleichzeitig schwacher personeller Besetzung der Förder- und Genehmigungsbehörden straff zu halten.Die zeitliche Verschiebung der Umweltverbundröhre (UVR) hat auf die Förderwürdigkeit des Projektes insoweit keinen Einfluss, als dass zwar durch die Verschiebung inflationsbedingte Kostensteigerungen entstehen können, die aber im Verfahren egalisiert werden, da sämtliche Aufwendungen auf den standardisierten Kostenstand 2016 heruntergerechnet werden.
Notwendige Baumfällungen werden erst vorgenommen, wenn es die jeweiligen vor Ort anstehenden Baumaßnahmen erfordern. Die Fällungen finden dabei in der Fällperiode vor der entsprechenden Bausaison statt. So konnten auch angesichts der zeitlichen Verschiebung der UVR entsprechende Umplanungen bezüglich der Baumfällungen vorgenommen werden und die für die Hauptmaßnahme notwendigen Fällungen im Bauabschnitt I auf die Fällperioden ab dem Jahr 2024 umdisponiert werden. Ausgenommen sind hier die für die Vorlaufmaßnahme am Romanplatz notwendigen Fällungen, die unverändert in der Fällperiode ab Herbst 2023 durchgeführt werden. Mit dem Erhalt des Planfeststellungbescheids für den Planfeststellungsabschnitt 1 liegt die notwendige Genehmigung für die ursächlichen Fällungen der Maßnahme Tram-Westtangente vor.
Von den Ausführungen bitten wir Kenntnis zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat.