Absurde Verfolgungsjagd der städtischen GEWOFAG?
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.3.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 14.3.2023 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Durch einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung wurde bekannt, dass durch den Geschäftsführer der GEWOFAG ein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde, um den/die Verfasser von anonymen Vorwürfen mit detaillierten Vorwürfen gegen ihn zu ermitteln.
Dadurch habe eine absurde Verfolgungsjagd begonnen, die auch vor Mitgliedern des Stadtrates nicht Halt machte. Ein solches Verhalten und Vorgehen sei keinesfalls zu akzeptieren. Die Glaubwürdigkeit des Geschäftsführers sei massiv beschädigt. Anstelle einer Verfolgungsjagd wäre es vielmehr richtig, die Untersuchung der Vorwürfe zu forcieren und Revisionsamt und Staatsanwaltschaft zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang stellten Sie folgende Fragen:
Frage 1:
Wann haben Sie, Herr Oberbürgermeister, Kenntnis von diesen Vorgängen erhalten und welche Maßnahmen haben Sie ergriffen? Billigen Sie diese Vorgänge?
Antwort:
Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 gingen mehrere anonyme
Hinweisschreiben zu Vorgängen in der GEWOFAG ein, aufgrund derer Oberbürgermeister Reiter das Revisionsamt am 22.12.2022 mit einer Prüfung beauftragte. Der Prüfauftrag umfasste den Zeitraum 2014-2023. Der Bericht sowie die Feststellungen des Revisionsamtes wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner – nichtöffentlichen – Sitzung am 21.3.2023 vorgelegt. Dass ein forensisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde, war nicht bekannt.
Aufgrund des forensischen Gutachtens wurde das Vertrauen zwischen Geschäftsführer und den Gremien nachhaltig zerstört, so dass der Auf-sichtsrat der GEWOFAG Holding GmbH am 21.3.2023 beschlossen hat, die Bestellung als Geschäftsführer der GEWOFAG Holding GmbH und seiner nachgeordneten Gesellschaften mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und den Geschäftsführer von der Erbringung seiner Dienstleistungspflicht freizustellen.
Frage 2:
Wann hat die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Bürgermeisterin Dietl, Kenntnis von den Vorgängen erhalten und welche Maßnahmen im Einzelnen hat Sie dazu ergriffen? (Siehe Zitat in der SZ vom 13.3.2023, wonach Sie über die Auswahl der Personen für das Gutachten keine Kenntnis gehabt habe, gleichwohl aber das Ergebnis kannte.) Billigt Sie dieses Vorgehen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wer hat zu welchem Zeitpunkt das Gutachten für forensische Linguistik beauftragt? War dies durch den Aufsichtsrat autorisiert und wer wusste noch davon?
Antwort:
Das Gutachten wurde durch die Geschäftsführung beauftragt.
Frage 4:
Gab es hierzu eine Ausschreibung, oder erfolgte die Beauftragung der Begutachtung als Direktvergabe?
Antwort:
Die Geschäftsführung hatte eine Gerichtsgutachterin direkt beauftragt.
Frage 5:
Sind bereits andere Aufträge der GEWOFAG, anderer städtischer Töchter oder durch der Stadt München an diese Gutachterin verteilt worden?
Antwort:
Soweit bekannt, nein.
Frage 6:
Gab es schon einmal einen vergleichbaren Fall bei einer städtischen Beteiligungsgesellschaft?
Antwort:
So weit bekannt, nein.
Frage 7:
Welche Kosten sind durch das Gutachten entstanden und wer trägt diese?
Antwort:
Die Kosten werden durch die GEWOFAG getragen.
Frage 8:
Wer hat die Auswahl der durch das Gutachten zu untersuchenden Personen getroffen und welche Personen wurden konkret untersucht?
Antwort:
Die Auswahl wurde durch die Geschäftsführung nach auf der Basis einer Umfeldrecherche erstellten Vorschläge der mit der Untersuchung beauftragten Gerichtsgutachterin getroffen.
Frage 9:
Wie und wann wurde der Betriebsrat der GEWOFAG informiert?
Antwort:
Der Betriebsrat war nicht eingebunden.
Frage 10:
Sind durch die GEWOFAG bereits andere, vergleichbare detektivische Aktivitäten entfaltet worden?
Antwort:
So weit bekannt, nein.
Frage 11:
Welche Konsequenzen wird das Verhalten des verantwortlichen Sprechers der Geschäftsführung Dr. Klaus-Michael Dengler in dieser Angelegenheit haben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.