Von nun an können Kultur- und Strandveranstaltungen in Grünanlagen und auf öffentlichem Verkehrsgrund in der ganzen Stadt außerhalb des Altstadtrings von Anfang Mai bis Ende der Sommerferien (aber wenigstens zwei Wochen) durchgeführt werden, wenn sie den Richtlinien entsprechen.
Die Veranstalter*innen können ihre Anträge für das Jahr 2023 bis zum 28. Februar 2023 beim Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro einreichen. In den Folgejahren sind die Anträge für erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen jedes Jahr am 31. Oktober des Vorjahres unaufgefordert einzureichen. Eine Genehmigung der konkreten Veranstaltung erfolgt jeweils auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.
Falls mehrere Veranstalter*innen die gleiche Fläche zur selben Zeit bespielen möchten, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem die Veranstaltungskonzepte entscheidend sind.
Zum Hintergrund: Die Strandveranstaltungen sind ursprünglich aus der Idee geboren, dass ein temporär bespielter Standort ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden soll und dadurch ein Raum für Kommunikation, Begegnung und Erholung entsteht.
Die Stadt München möchte den öffentlichen Raum durch Veranstaltungen weiter beleben. Mehrwöchige Kultur- und Strandveranstaltungen sollen deshalb auch an wenig beachteten oder abseitigen Orten Plattformen für Leben, Erleben und bunte Vielfalt mit hoher Aufenthaltsqualität bieten. Durch kulturelle Programme wird Künstler*innen und Kulturschaffenden Raum gegeben und zugleich werden durch das Outdoorformat Hürden beim Zugang zur Kultur abgebaut.
Die Strandveranstaltungen an der Isar und ähnliche Outdoor-Kulturveranstaltungen, wie beispielsweise der Kulturbiergarten im Nussbaumpark, erfreuten sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit. Viele Bürger*innen wünschen sich ausdrücklich weitere Veranstaltungen dieser Art, die zum Flair moderner Großstädte gehören und deutschlandweit etabliert sind. Eine Kultur- und Strandveranstaltung bedeutet eine Belebung der Stadt und leistet dadurch einen positiven Beitrag für das Image der Landeshauptstadt München.
Um das Ziel zu erreichen, den öffentlichen Raum in diesem Sinne insbesondere außerhalb der Innenstadt zu beleben und dabei das Risiko für die Entstehung von Nutzungskonflikten gering zu halten, wurden Richtlinien für mehrwöchige Kultur- und Strandveranstaltungen in Grünanlagen und auf öffentlichem Verkehrsgrund erstellt, die die Vollversammlung am 1. Februar beschlossen hat.
In den Richtlinien werden unter anderem die Genehmigungsvoraussetzungen dargestellt. So sind zum Beispiel jegliche Auswirkungen der Veranstaltungen, wie etwa Lärm- und Umweltaspekte, die Belange der Anwohner*innen sowie das kulturelle Angebot zu berücksichtigen und dabei auch in einem breiten Anhörungsverfahren die zuständigen Fachdienststellen und die Bezirksausschüsse miteinzubeziehen.
Die Entscheidung über die Nutzungsmöglichkeit der Veranstaltungsfläche ist dabei von der nachgeschalteten sicherheitsrechtlichen Überprüfung zu trennen.
Der große Vorteil der neuen Richtlinien ist, dass die Verwaltung in Bezug auf ein vorgelegtes Veranstaltungskonzept prüft, ob eine konkrete Veranstaltung aufgrund ihrer Größe, Dauer und Konzeption an einer vom Ver- anstalter vorgeschlagenen Örtlichkeit realisierbar erscheint. Lediglich die groben Rahmenbedingungen werden im Voraus festgelegt. Die konkrete Prüfung der Realisierbarkeit erfolgt in jedem Einzelfall anhand dieser Kriterien.
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Hiermit ermöglichen wir nun, dass unterschiedliche Veranstalter*innen mit unterschiedlichen Konzepten unterschiedliche Orte beleben können, und fördern somit kreative Ideen für die Belebung auch neuer, bisher ‚vergessener‘ Orte im öffentlichen Raum. Mithin wird die Stadt vielfältiger und bunter“.