Am 19. März 2023 wird der Migrationsbeirat gewählt: Das sollten Wähler*innen wissen:
Wer darf wählen?
Alle Münchner*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mehr als sechs Monaten in München wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen bei der Migrationsbeiratswahl wählen. Sie sind wahlberechtigt und werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Personen, die neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können bis 3. März 2023 beantragen, in das Wählverzeichnis aufgenommen zu werden. Das gilt auch für Personen, die nach dem 18. März 2011 eingebürgert worden sind.
Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann entweder unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl heruntergeladen, per Mail angefordert oder telefonisch bestellt werden.
Kontaktdaten des Wahlamts: Kreisverwaltungsreferat, Geschäftsleitung – Wahlen und Abstimmungen, Ruppertstraße 19, 80337 München, Telefonnummer 233-96233, E-Mail briefwahl.kvr@muenchen.de.
Der Antrag muss bis spätestens 3. März per Post oder per Mail ausgefüllt und unterschrieben beim Wahlamt eingereicht werden.
Wo wird gewählt?
Alle Personen im Wählerverzeichnis werden bis spätestens 26. Februar per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer bis dahin keine erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich bis spätestens 3. März beim Wahlamt melden. Die Wahlbenachrichtigung informiert unter anderem darüber, in welchem Wahlraum gewählt wird und bis wieviel Uhr man wählen kann. Außerdem enthält sie Informationen zur Möglichkeit, per Brief zu wählen.
Wie kann man per Briefwahl wählen?
Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, können bis zum 15. März 2023, 11 Uhr, online unter www.briefwahl-muenchen.de Briefwahlunterlagen beantragen. Alternativ kann man das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen, einen Brief oder eine E-Mail an das Wahlamt schicken.
Wer Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, findet alle Informationen über die „Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen“ und die Öffnungszeiten in der Wahlbenachrichtigung.
Sind die Information in mehreren Sprachen verfügbar?
Die Informationen zur Migrationsbeiratswahl sind in Deutsch und in 14 weiteren Sprachen (Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurmandschi, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch) verfügbar. Die mehrsprachigen Infos sind unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl zu finden.
In mehreren Sprachen wird dort und auf der „Integreat-App“ erklärt, wer wählen darf, was in der Wahlbenachrichtigung steht, wie man Briefwahl beantragt und bis wann die Briefwahlunterlagen spätestens beim Wahlamt sein müssen. Zusätzlich gibt es Informationen zum Wahlsystem und wie man seine Stimmen verteilen kann, ohne dass der Stimmzettel ungültig wird.
Außerdem ist unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl ein Online-Probestimmzettel veröffentlicht. Damit kann man unverbindlich üben und ausprobieren, wie man bei der Wahl seine 40 Stimmen verteilen kann, ohne dass der Stimmzettel ungültig wird.
Noch Fragen?
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter*innen des Wahlamts gerne weiter – telefonisch unter 233-96233, per Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de oder über einen Live-Chat unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl. Der Chat ist von Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr, und Freitag, 8 bis 12 Uhr, erreichbar.