Die Landeshauptstadt schafft neue Anreize für Vermieter*innen, ihre Wohnungen über einen Belegungsbindungsvertrag zur Verfügung zu stellen. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat dazu eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Belegrechtsprogramms „Soziales Vermieten“ auf den Weg gebracht. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte im freifinanzierten Bestand zu binden und Belegungsrechte zu akquirieren. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung des Stadtrates stehen Akteuren der Wohnungswirtschaft künftig mit dem neuen Bestandsprogramm mehrere individuelle Möglichkeiten zur Verfügung, ihre Wohnungen über eine Kooperation mit der Landeshauptstadt zu vermieten.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Aktuell sind in der Landeshauptstadt über 24.000 Haushalte vorgemerkt, die Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben. Dem gegenüber standen im Zeitraum Januar bis August 2023 bislang 2.281 Wohnungsvergaben. Auch für Menschen, die in dem Bereich der Daseinsfürsorge arbeiten oder knapp aus dem Anspruch für eine geförderte Wohnung fallen, wird es immer schwerer, eine finanzierbare Mietwohnung zu finden oder bestehende Mietverhältnisse wegen Mieterhöhungen zu halten. Wir müssen deswegen neben dem Wohnungsbau neue Wege im Bestand der freifinanzierten Wohnungswirtschaft erschließen, um mehr bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte verfügbar zu machen.“
Das neue Bestandsprogramm sieht insgesamt 5 Säulen vor:
1. Soziales Vermieten leicht gemacht: Im Programm „Soziales Vermieten“ stehen zwei Modelle zur Auswahl: das „Modell für die im Amt für Wohnen und Migration registrierten Haushalte“ und das „Modell für Haushalte mit Berechtigung für das München Modell“. In Zukunft besteht die Möglichkeit, eine Bindung zwischen 15 und 80 Jahren mit der Landeshauptstadt einzugehen. Neben der Option der Bindung und somit dem Recht zur Wiederbelegung durch die Landeshauptstadt wird künftig die Option der Einmalbelegung angeboten. Das heißt, der*die Eigentümer*in geht keine Bindung mit der Stadt ein. Zudem wird es die Möglichkeit geben, dass die Landeshauptstadt das Belegrecht für (noch) bewohnte Wohnungen erwirbt (Belegung über Fluktuation) und somit erst in Zukunft die Wohnung zur Belegung zur Verfügung hat. Die maximal zulässige Erstvermietungsmiete wird vertraglich auf eine Höhe von zehn Prozent über der durchschnittlichen Nettokaltmiete des zum Vertragsschlusses gültigen Mietspiegels begrenzt. Bei Verträgen mit Bindung ist es möglich, Miethöhen auch unterhalb des Mietspiegels festzulegen (zwischen 10 und 15 Prozent) und damit eine sogenannte Mietpreisbindung einzugehen. Dies wird mit einer einmaligen Mietbindungsprämie honoriert.
2. Münchner Freiwillige: Die Kooperation mit dem Verein Münchner Freiwillige wird beibehalten und weiter ausgebaut. Der Verein erhält einen Zuschuss von der Landeshauptstadt München für die Finanzierung von drei Personalstellen, um weiteren Wohnraum für die Zielgruppen des Sozialreferats zu akquirieren. Der Verein mietet im Rahmen seines Wohnprojekts Wohnungen an und vermietet diese dann an die Zielgruppen, primär an registrierte Geflüchtete, unter. In der Regel sind die Mietverhältnisse auf Dauer angelegt, allerdings werden auch Wohnungen angemietet, die nur mittelfristig zur Verfügung stehen. Vermieter*innen-Zielgruppe sind insbesondere Einzeleigentümer*innen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis und / oder mit Bindungsablehnung. Eine Prämie für die zur Verfügungstellung von Wohnraum erhalten die Eigentümer*innen nicht. Der Verein bietet jedoch aufgrund seiner Funktion als Hauptmieter eine Art Rundum-Sorglos Vermietung für die Eigentümer*innen.
3. Bindungsverlängerung: Zielgruppe dieser Säule sind kommerzielle und gemeinnützige Bestandshalter*innen, deren Bestände aktuell über die Landeshauptstadt gebunden sind, deren Bindungen aber in absehbarer Zeit auslaufen. Ziel ist, die Bindungen langfristig zu erhalten, um sowohl die Bestandsmieter*innen zu schützen als auch die Eingriffsreserve der Landeshauptstadt München im Bestand zu sichern. Das Sozialreferat wird diese Programmsäule in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf konkrete Umsetzungsmöglichkeiten hin prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat vorlegen.
4. Zielgruppenbelegung: Die vierte Säule umfasst unterschiedliche Zielgruppen des Sozialreferats, die besondere Bedarfe im Hinblick an Wohnraum haben und sich am Münchner Mietwohnungsmarkt selbst nicht versorgen können, beispielsweise Berufsanfänger*innen und Personen in Fokusberufen.
5. Freie Träger: Freie Träger sollen künftig stärker bei der Versorgung und Vermittlung von Wohnraum für bestimmte Zielgruppen integriert werden. Ziel ist es, Wohnungen für mietfähige wohnungslose Haushalte über den Bestand von privaten Vermieter*innen oder großen Bestandshaltern (z.B. Kirchen, Versicherungen, Brauereien usw.) zu generieren, um damit das Wohnungslosensystem und die zentrale Vergabe von gefördertem Wohnraum über das Amt für Wohnen und Migration (SO-WON) zu ergänzen und zu entlasten.