Mangelhafte Ausführung der Fahrbahnsanierung in der Heidemannstraße?
Anfrage Stadträte Andreas Babor, Rudolf Schabl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 8.11.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 08.11.2023 führen Sie Folgendes aus: „Im Frühsommer wurden Teilbereiche der Heidemannstraße in Freimann erneuert. Seitdem ist die nördliche Richtungsfahrbahn zwischen der Paul-Hindemith-Allee und der Grusonstraße eine ‚Buckelpiste‘ – insbesondere in dem Bereich zwischen Gustav-Mahler-Straße und dem Wer- ner-Egk-Bogen.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Handelt es sich bei dem genannten Abschnitt um eine mangelhafte Ausführung der Fahrbahnsanierung?
Antwort:
Der von Ihnen angesprochene Bereich der Heidemannstraße wurde durch das Baureferat Tiefbau im Frühjahr 2023 im Zuge der Anbindung von Neufreimann saniert. Aufgrund des geringen Längsgefälles in der Fahrbahn wurde zur Verbesserung der Wasserführung eine sogenannte „Pendelrinne“ eingebaut, das heißt, die Oberfläche der Rinne wechselt das Quergefälle, so dass das anfallende Niederschlagswasser schneller in die dafür vorgesehenen Straßeneinläufe geführt wird. Dies erzeugt optisch einen ungewohnten Eindruck, ist jedoch aus fachlicher Hinsicht wie oben beschrieben notwendig. Die Maßnahme wurde im Mai 2023 abgeschlossen.
Bei der Abnahme konnten optisch, wie auch fahrdynamisch, keine Mängel festgestellt werden. Um die Leistung auch im Hinblick auf das verwendete Einbaumaterial sowie Verdichtung und Einbaustärke beurteilen zu können, wurden im Nachgang zur Abnahme weitergehende Untersuchungen gemäß ZTV StraMü veranlasst. Hierbei wurden keine Abweichungen festgestellt, die auf eine Minderung der Qualität hindeuten.
Mängel konnten somit weder in Hinblick auf die optisch durchgeführte Abnahme noch auf die nachfolgend durchgeführten Kontrollprüfungen festgestellt werden.
Frage 2:
Sind der Stadtverwaltung die Mängel bekannt?
Antwort:
Es konnten keine Mängel festgestellt werden (siehe Ausführungen Frage 1).
Frage 3:
Wurde die Leistung trotz etwaiger Mängel von der Stadtverwaltung abgenommen?
Antwort:
Es konnten keine Mängel festgestellt werden (siehe Ausführungen Frage 1).
Frage 4:
Sind Zahlungen seitens der Landeshauptstadt München bis zur Beseitigung der etwaigen Mängel zurückbehalten worden oder gibt es eine Zu- sage der Nachbesserung?
Antwort:
Aufgrund der mangelfreien Leistung gab es keine fachlichen Gründe für den Einbehalt von Zahlungen oder die Forderung von Nachbesserungen (siehe Ausführungen Frage 1).