Verwahrlosung verhindern 1: Sauberkeit und Ordnung zwischen Hauptbahnhof und Stachus
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 11.8.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrem Antrag vom 11.8.2023 fordern Sie das Baureferat auf, den öffentlichen Raum zwischen Hauptbahnhof und Stachus deutlich häufiger zu reinigen. Zudem sollen offenkundig herrenlose Fahrräder schneller entfernt werden.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft die Prüfung der für die laufende Aufgabenerfüllung des Baureferates eingesetzten Mittel und ist somit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 11.8.2023 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Die Schützenstraße ist gemäß Straßenreinigungssatzung (StraßenreinigungsS 240) in Reinigungsklasse S eingestuft. Das bedeutet, dass die Flächen der Schützenstraße siebenmal wöchentlich maschinell und sechsmal wöchentlich (jeweils zweimal) grob gereinigt werden. Abfallbehälter werden mehrmals täglich geleert. Nach mehreren Begehungen durch das Kontrollpersonal der Straßenreinigung erachtet das Baureferat das Reinigungsintervall als ausreichend.
In Gesprächen mit den am Bahnhof tätigen Baufirmen wurde vereinbart, dass diese Begrenzungszäune ohne Lücken oder Nischen aufstellen, um die Möglichkeiten für Verschmutzungen bestmöglich zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Zudem sollen die Baustellen in einem sauberen Zustand gehalten werden.
Zusätzlich steht das Baureferat in Kontakt mit den vor Ort tätigen Streetworker*innen mit dem Ziel, Verunreinigungen durch obdachlose Personen zu verringern.
Die Entfernung herrenloser Fahrräder fällt innerhalb des Mittleren Ringes in die Zuständigkeit der P+R Park & Ride GmbH. Diese nimmt hierzu wie folgt Stellung:Auf der Grundlage der mit dem Baureferat abgeschlossenen Verträge werden alle öffentlichen Gehwege einmal pro Jahr vollständig begangen und vorhandene Fahrräder überprüft. Gleichzeitig werden alle auf öffentlichen Flächen vorhandenen Fahrradständer überprüft. Da die Fahrradständer im Umgriff des Hauptbahnhofs sowie am Karlsplatz/Stachus zur sogenannten Kategorie I gehören, werden sie zusätzlich ein zweites Mal pro Jahr überprüft.
Inhalt ist in allen Fällen die Überprüfung der Fahrräder nach ihrem äußeren Erscheinungsbild (z.B. fehlende Teile, verrostete Kette, platter Reifen) und die Anbringung einer Banderole, so dass dieses Fahrrad den Anschein erweckt, aufgegeben zu sein. Nach rund 4 Wochen werden die Abschnitte nochmals begangen und Fahrräder, an denen die Banderole unversehrt ist, entfernt.
Für die nachstehende Auswertung haben wir uns auf das im Stadtratsantrag genannte Gebiet, d.h. die Achse Hauptbahnhof – Karlsplatz/Stachus beschränkt (vgl. beigefügter Kartenausschnitt); bei den Überprüfungen der Fahrradständer in diesem Gebiet ergaben sich in den Jahren 2022 und 2023 (bisher) folgende Zahlen:

Die räumliche Verteilung können Sie dem angehängten Kartenausschnitt entnehmen. Aufgrund der Bautätigkeiten rund um den Hauptbahnhof sind zahlreiche Fahrradständer temporär abgebaut.
In der Tabelle ist jeweils die Zahl der dort tatsächlich gezählten Fahrräder angegeben; im Grundsatz ist davon auszugehen, dass alle Fahrradständer vollständig belegt bzw. überbelegt waren.
Nachstehend sind als Vergleich die Zahlen aller Fahrradständer der Kategorie 1 aufgeführt:

Die Gegenüberstellung zeigt, dass die Entfernungsquote am Hauptbahnhof/Karlsplatz über dem Durchschnitt liegt.
Außerhalb öffentlicher Fahrradständer wurden von uns im definierten Gebiet folgende Zahlen ermittelt:

Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass u.a. aufgrund der Baustellensituation sowie anderweitiger Zuständigkeiten (DB-Grund) die von uns ermittelten Zahlen ortsspezifisch sind. Je nach Lage ergeben sich bei der durchschnittlichen Entfernungsquote (markiert/entfernt) bei „Baum und Laterne“ im Gebiet innerhalb des Mittleren Rings erhebliche Unterschiede.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.
Der Kartenausschnitt befindet sich als Anhang am Ende der Antwort und kann abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7920704?dokument=v8170428