München baut Barrieren ab V: Fußverkehr und Radverkehr entzerren – BAs befähigen und einbinden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Barbara Likus, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/ Volt-Fraktion) vom 17.2.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen. Aufgrund umfangreicher interner Abstimmungen hat sich die Beantwortung leider verzögert.
Sie haben am 17.2.2022 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung soll die Bezirksausschüsse darum bitten, ausgewählte signalisierte Kreuzungen in ihrem Bezirk zu benennen, an denen eine Entzerrung von Fußwegen, Radwegen und Radaufstellflächen die Sicherheit und das barrierefreie Queren an der Kreuzung erhöhen würde. Das Mobilitätsreferat soll gemeinsam mit dem Baureferat die BAs mit Umsetzungs-/Gestaltungsbeispielen unterstützen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag auf dem Schriftweg zu beantworten.
Die beschriebene Situation kann nur an baulich von der Fahrbahn abgesetzten Radverkehrsanlagen entstehen, da sich bei dieser baulichen Konstellation die fraglichen Abschnitte der Radwege nicht mehr im Geltungsbereich der jeweiligen Lichtsignalanlage (LSA) befinden. Die Querung der Radwege erfolgt somit eigenverantwortlich gemäß den allgemeinen Regelungen der StVO.
Bei temporär höherem Radverkehrsaufkommen kann es in der Tat dazu kommen, dass sich vor den jeweiligen Signalstellen ein „Rückstau“ von wartenden Radfahrenden aufbaut. Um Fußgänger*innen die Querung des eigentlichen Radweges zu erleichtern ist ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme notwendig. Häufig ist zu beobachten, dass querungswilligen Fußgänger*innen auch sehr bereitwillig eine entsprechende Durchgangsmöglichkeit vorgehalten bzw. diese situativ ermöglicht wird.Ein Entzerren der Verkehrsströme ist in der Regel nur durch ein deutliches Zurücksetzen der Haltelinie für den Radverkehr möglich. Dies klingt jedoch einfacher als es in der Praxis ist. So wären die Radfahrenden für den parallelen Autoverkehr schlechter sichtbar. Sie hätten keinen zeitlichen Vorsprung, der für Sicherheit durch Sichtbarkeit sorgt. Zudem müssten in Einzelfällen zusätzlich Signalgeber angebracht werden, mit der Konsequenz, dass Radfahrende, die nach rechts abbiegen wollen, warten müssten.
Damit sind nur einige Situationen genannt, die beispielhaft aufzeigen sollen, dass es leider keine einfachen Lösungen für diese Konfliktfälle gibt. Des weiteren ist zu bedenken, dass eine Vielzahl an grundlegenden Fragestellungen fallspezifisch zu beantworten sind und für die konkreten baulichen Gegebenheiten vor Ort oft sehr individualisierte Lösungsmöglichkeiten erforderlich sind. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir derzeit aufgrund unserer beschränkten personellen Ressourcen keine zusätzliche konzeptionelle Aufgabe in einem solchen Ausmaß im erweiterten Umfeld signalgeregelter Knotenpunkte übernehmen können.
Selbstverständlich beachten wir aber im Rahmen von Neu- und Umplanungen diese Konfliktsituationen und versuchen, sie bestmöglich zu lösen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.