Die Vergabepraxis des RAW und die Rolle des Wirtschaftsreferenten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) und Mona Fuchs, Dominik Krause, Clara Nitsche, Sibylle Stöhr, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.8.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 19.8.2022 führten Sie als Begründung aus, dass sich im Zusammenhang mit der „Vergabe von drei weiteren Konzerten an die Messe München GmbH und zur Theresienwiese einige Fragen“ und „Ungereimtheiten“ stellen.
Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Vorab darf ich folgendes anmerken.
Durch die Formulierungen in Ihren Fragen zusammen mit den einhergehenden Presseverlautbarungen und Äußerungen unterstellen Sie mir rechtswidriges Handeln, Kungelei, Vorteilsnahme im Amt u.v. mehr. Keine dieser Behauptungen können Sie auf Fakten gründen. Vielmehr verdrehen Sie diese. Damit überschreiten Sie jede in der politischen Auseinandersetzung, die gerne auch in der Sache intensiv geführt werden kann, üblicherweise geltende Grenze in Ihrem Bemühen, meine Person zu beschädigen.
Ich weise alle Ihre gegen mich erhobenen Anschuldigungen auf das Schärfste zurück.
In Ihrer Anfrage formulieren Sie „Vergabe von drei weiteren Konzerten“. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass das RAW weder die drei Konzerte auf der Messe noch das auf der Theresienwiese „vergeben“ hat. Zudem möchte ich den Anschein ausschließen, es habe sich um förmliche Vergaben in juristischem Sinn gehandelt. Für die drei Konzerte auf der Messe München gab es einen Vertrag zwischen MMG und Veranstalter. Die MMG wurde im Rahmen ihres operativen Geschäftes tätig. Für die Theresienwiese hat der Stadtrat die Nutzungsmöglichkeit genehmigt.
Folglich verwahre ich mich entschieden gegen den Vorwurf, eine „jahrelang gelebte Praxis“ an der Theresienwiese „über Nacht...über Bord geworfen“ zu haben. Dieser Vorwurf ist ein Widerspruch in sich und Verkehrung der Realität. Gerade die Tatsache, dass ich dem Stadtrat eine Anfrage eines Veranstalters zur Meinungsbildung und Abstimmung vorgelegt habe, zeigt, dass ich mich juristisch einwandfrei verhalte. Meine Vorlage weistweiter deutlich darauf hin, dass nur über die Zurverfügungstellung der Fläche zu entscheiden war, nicht über die Genehmigung der Veranstaltung.
Der Stadtrat hat sich in seiner Mehrheit meinem Antrag angeschlossen und einen Beschluss gefasst. Der Beschluss ist das Ergebnis einer demokratischen Willensbildung, die in völliger Transparenz über die zum Entscheidungszeitraum vorliegenden Fakten, kritischen Fachstellungnahmen und der noch offenen Fragen getroffen wurde.
Lassen Sie mich zudem Ausführungen zu Aufgaben und Selbstverständnis des Referates für Arbeit und Wirtschaft sowie des Referenten machen, da in Ihrer Anfrage der Eindruck entsteht, das RAW oder ich hätten intransparent, falsch oder gar rechtswidrig gehandelt. Das Bestreben meines Hauses sowie mein eigenes sind gemäß und ausweislich des definierten Leitbildes des RAW die Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes München, zusammen mit allen Akteuren der Wirtschaft. Das Engagement und das Handeln des gesamten Hauses orientiert sich an diesem Leitbild. Folglich ist es in Erfüllung dieses Anspruchs ureigenste Aufgabe des Referates und des Referenten, im Sinne des Leitbildes tätig zu sein. Darunter verstehe ich nicht nur die Verwaltung des Bestehenden, sondern auch die aktive Gestaltung im Sinne neuer Ideen, neuer Wege und neuer Konzepte. Die Unterstützung von Veranstaltungen ist im Sinne dieses Leitbildes Wirtschafts- und Tourismusförderung.
Diese Ausübung meiner Tätigkeit, die einen Mehrwert für die Stadt München gebracht hat, skandalisieren und kriminalisieren Sie.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen nach Abstimmung mit der MMG Folgendes mitteilen:
Frage 1:
An welchem Tag (bitte Datum angeben) lag der Stadtverwaltung die Anfrage der Konzertagentur Leutgeb für das Konzert auf der Theresienwiese vor?
Antwort:
25.7.2022
Frage 2:
Gab es Gespräche mit der Konzertagentur oder mit der Band Rammstein selbst.
Antwort:
Es gab Gespräche mit der Konzertagentur. Gespräche mit Bands sind unüblich.
Frage 3:
Von welcher Seite wurde die Überprüfung der Flächen, wie in der Beschlussvorlage Nr. 20-26/V 07180 beschrieben, vorgenommen.
Antwort:
Der Veranstalter hat die Verfügbarkeit von Flächen für seine Veranstaltung vorgenommen. Nachdem der Olympiapark zu klein und die Messe zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar war, hat er die Theresienwiese angefragt.
Frage 4:
Weshalb stand das Messegelände nicht zur Verfügung?
Antwort der MMG:
„Die Leutgeb Entertainment GmbH hat frühzeitig die Kapazitäten für diese Gastveranstaltung bei der Messe München angefragt. Die Messe München hat die Anfrage geprüft und sich dann aufgrund betrieblicher Abläufe dagegen entschieden. Denn eine Veranstaltung dieser Größenordnung wäre nach dem Abbau der bauma und den nachfolgenden Messen electronica und ISPO by Munich nicht zu stemmen gewesen. Das Trade Fair Center Messe München mit dem Freigelände muss aus Maintenance-Gründen regelmäßig für einen Zeitraum veranstaltungsfrei bleiben. Zudem haben sich Urlaubsansprüche im Laufe eines sehr veranstaltungsreichen Geschäftsjahres angesammelt. Dadurch konnten wir nicht für ausreichend Personalressourcen garantieren. Es gibt zudem Überlegungen eine Betriebsruhe am Jahresende festzulegen.“
Frage 5:
Welche Sanierung des Olympiastadions hätte ein Konzert zu Silvester 2022 unmöglich gemacht?
Antwort:
Der Stadtrat hat mit Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 27.9.2022 auf Wunsch der OMG die bis dahin für 2022 vorgesehene Sanierung des Gartenmannbelages verschoben. Im Übrigen hat das Olympiastadion für ein Konzert in der Größenordnung, wie es für Rammstein geplant war, nicht ausreichend Kapazitäten.
Frage 6:
Welche Kriterien legte das Referat für Arbeit und Wirtschaft zu Grunde, plötzlich die Theresienwiese als Veranstaltungsort dem Stadtrat vorzulegen, obwohl es in der Vergangenheit Usus war, auf der Theresienwiese keine Großkonzerte durchzuführen?
Antwort:
Das RAW legte die bestehenden Regelungen zur Nutzung der Theresienwiese zugrunde. Wie in o.g. Vorlage ausgeführt, sieht die geltende Beschlusslage zur Bespielung der Theresienwiese vor, dass im Benehmen mit dem zuständigen Bezirksausschuss bis zu fünf Veranstaltungstage vom Referat genehmigt werden können. Stimmt der Bezirksausschuss nicht zu, muss der Stadtrat befasst werden. Wie in der Sitzung erläutert, habe ich den Stadtrat jedoch schon aufgrund der Dimension der angefragten Veranstaltung und der Grundsätzlichkeit der Frage befasst und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Frage 7:
Zu welchen Konditionen wäre die Theresienwiese vermietet worden?
Antwort:
Wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, wäre die Fläche zu den üblichen Konditionen vermietet worden.
Frage 8:
Welche Flächen für die Konzerte werden auf der Messe genutzt und wer ist offizieller Eigentümer dieser Flächen?
Antwort der MMG:
„Die Konzerte werden auf dem Freigelände Nord der Messe München GmbH veranstaltet. Die Messe München GmbH ist der Eigentümer dieser Fläche.“
Frage 9:
Warum hat der Wirtschaftsreferent in der Stadtratssitzung am 10. August 2022 nicht klargestellt, dass die Stadtverwaltung Essen bereits nach fünf Tagen und damit 48 Stunden vor der Sitzung des Feriensenats, ihre ablehnende Haltung dem Veranstalter mitgeteilt hat? War diese Tatsache dem Wirtschaftsreferenten bekannt?
Antwort:
Die Frage suggeriert, der Referent hätte dem Stadtrat wichtige Informationen vorenthalten. Dies ist nicht der Fall. Die Presseberichte waren öffentlich und bekannt. In Anlage 1 zum Beschluss vom 10.8.2022 hat das Kreisverwaltungsreferat auf die Bedenken der Stadt Essen hingewiesen.
Die umgehende Befassung des Stadtrates war unabhängig von der Entscheidung der Stadt Essen schon aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitfensters – siehe dazu die Aussagen des KVR in der o.g. Beschlussvorlage zur engen Zeitschiene – in der Sache erforderlich.
Frage 10:
Zu welchem Zeitpunkt bekam der Veranstalter Tollwood GmbH in der Vergangenheit die Verträge für die Theresienwiese (2018 bis heute – bitte das Datum jährlich einzeln ausführen) für die Durchführung des Tollwood Win- terfestivals?
Antwort:
Die Frage suggeriert, Tollwood würde in 2022 aufgrund der Diskussion um das Rammstein-Konzert benachteiligt. Diese Unterstellung ist falsch. Die folgenden Daten dokumentieren den ordnungsgemäßen Verwaltungsablauf:
-2018 Vertragsentwurf an Tollwood am 14.9.
-2019 Vertragsentwurf an Tollwood am 14.9.
-2020 kein Vertrag wg. Corona
-2021 nur Vertrag für Auf- und Abbau am 15.10.,Veranstaltung wg. Corona ausgefallen.
-2022 Vertragsentwurf an Tollwood am 9.9.2022.
Frage 11:
Wie viele Gespräche und persönliche Treffen (offizielle und inoffizielle) gab es zwischen dem Chef der Konzertagentur Leutgeb und dem Wirtschafts- referenten seit 2019 (bitte jährlich getrennt aufführen)?
Antwort:
Diese Frage suggeriert eine Vorzugsbehandlung für den Veranstalter. Dies ist nicht der Fall. Herr Leutgeb wurde in Bezug auf die Größe der Veranstaltung im üblichen Umfang kontaktiert.
Frage 12:
In welcher Funktion und mit welchem Ziel hat der Wirtschaftsreferent am 16.8.2022 den Veranstalter, das Kreisverwaltungsreferat, das Referat für Klima- und Umweltschutz, das Gesundheitsreferat, die Polizei, die Feuerwehr und einzelne politische Vertreter*innen zu einer Videokonferenz eingeladen.
Antwort:
Diese Frage suggeriert ein Überschreiten meiner Kompetenzen, was nicht der Fall ist. Die Einladung, u.a. an die Fraktion der Grünen, erfolgte in meiner Funktion als Referent für Arbeit und Wirtschaft, in dessen Zuständigkeitsbereich die Theresienwiese fällt und in dessen Zuständigkeitsbereich der Stadtratsbeschluss getroffen wurde, mit dem Ziel eines ersten Austausches nach getroffener Entscheidung durch den Stadtrat. Der Termin war mit dem KVR abgestimmt.
Frage 13:
Gab es für die Messe München GmbH oder für das Betreuungsreferat für das Konzert von Andreas Gaballier am 06. August 2022 VIP-Freikarten oder andere Freikarten? Wenn ja, nach welchen Kriterien und an wen wurden diese verteilt?
Antwort:
Die Frage suggeriert mögliche Vorteilsnahme im Amt, was auf das Schärfste zurückzuweisen ist.
RAW: Es gab für keines der Konzerte Freikarten.
Der Referent war bei allen drei Konzerten anwesend, um sich vor Ort ein Bild machen zu können. Die Karten hat er privat bezahlt.
MMG:
„Das Thema Freikarten ist Gegenstand des zwischen der Messe München GmbH und der Global Event & Entertainment GmbH geschlossenen Vertrages und deshalb seitens der Messe München GmbH vertraulich zu behandeln. Seitens der Messe München GmbH gab es für das Betreuungsreferat keine VIP-Freikarten oder andere Freikarten.
Soweit die Messe München GmbH VIP-Freikarten und sonstige Freikarten zur Weitergabe an Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte für das Konzert von Andreas Gabalier am 06. August 2022 erhalten hat, hat sie sie an wichtige Kunden und Partner verteilt. Beim Konzert von Andreas Gabalier handelte es sich z.B. um 30 VIP- und sonstige Freikarten.“
Frage 14:
Die Münchner Kultur- und Konzertveranstalter zahlen in München Gewerbesteuer. Warum unterstützt das Referat für Arbeit und Wirtschaft nicht stärker die Münchner Konzertveranstalter und findet mit ihnen Lösungen für die knappe Platz- und Raumsituation?
Antwort:
Die Frage suggeriert fehlende Neutralität meiner Amtsführung. Dies ist nicht der Fall. Das RAW hat dem Stadtrat eine Nutzungsanfrage zur Theresienwiese zur Entscheidung vorgelegt. Zu den Argumenten im Einzelnen siehe Vorlage.
Die Gewerbesteuer unterliegt dem Steuergeheimnis und ist dem RAW unbekannt.
Darüber hinaus unterstützt das RAW die örtliche Kulturszene vielfältig und weist dazu z.B. auf die Vorlage zur Interimsnutzung des Gasteiges hin, die den örtlichen Kulturveranstaltern zu Gute kommt, auf das in der Corona-Krise neu geschaffenen Format „Sommer in der Stadt“ auf zahlreichen Plätzen in der Innenstadt, das Münchner Veranstaltern die Möglichkeit bot, sich in der Krise ihrem Publikum zu zeigen. Hier sei insbesondere auf Kunst im Quadrat und Resls Kollektivgarten auf der Theresienwiese hingewiesen.
Mit neuen Wegen wie dem Format „Sommer in der Stadt“ oder der Nutzung der Messe München auch für Konzerte erfülle ich bereits den Anspruch, den Frage 14 formuliert.
Im Übrigen ist es üblich, dass in München zahlreiche Events von Nicht-Münchner Veranstaltern durchgeführt werden. Das RAW verweist hier z.B. auf die European Championships sowie die Rammstein-Konzerte 2023 im Olympiapark.
Frage 15:
Was war der Inhalt des Gesprächs mit dem Verband der Münchner Kulturveranstalter im Februar 2020?
Antwort:
Inhalt war die Verfügbarkeit von Flächen für Open Air Konzerte in München, die ich ebenso wie die Kulturveranstalter als schwierig einschätze, was sich u.a. auch an der Diskussion um die Zurverfügungstellung der Theresienwiese zeigt.
Frage 16:
Wie definiert sich ein konkretes Projekt, für das sich der Wirtschaftsreferent einsetzen würde?
Antwort:
Das RAW versteht sich als Ansprechpartner im Sinne des im Vorspann erwähnten Leitbildes. Die konkreten Erwägungen im vorliegenden Einzelfall leiten sich daraus ab und sind wie bereits erwähnt in der o.g. Vorlage ausführlich beschrieben.
Frage 17:
Die Vergabe der öffentlichen Plätze für Großkonzerte ist derzeit intransparent. Welche Vorschläge hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft, um diese Situation zu lösen.
Antwort:
Die Frage suggeriert intransparentes Vorgehen. Dies weise ich zurück.
Die Antragsteller gehen in ihrer Frage von falschen Annahmen aus:
Zum einen handelt es sich nicht um „Vergaben“ im juristischen Sinn. Sowohl OMG als auch MMG schließen als Beteiligungsgesellschaft Verträge. Dies tun sie im Rahmen ihres operativen Handelns.
Darüber hinaus handelt es sich nicht um öffentliche Plätze im Verständnis der Fragestellung. Bei OMG und MMG handelt es sich um Flächen von städtischen Beteiligungsgesellschaften, die diese im Rahmen ihres bereits erwähnten operativen Handelns verwalten. Die Theresienwiese ist Fiskaleigentum der Landeshauptstadt. Für sie hat der Stadtrat Regularien festgelegt. Daher gibt es keine Intransparenz, wie die Frage unterstellt.
Für Genehmigungen auf öffentlichen Flächen ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig.
Frage 18:
Die Konzertagentur Leutgeb ist die einzige Veranstaltungsgesellschaft, die Großkonzerte auf der Messe durchführen kann. Gab es hier konkrete Unterstützung aus dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, um die Durchführung zu ermöglichen? Wenn ja, wie sah diese konkrete Unterstützung aus?
Antwort:
Die Frage suggeriert mit der Formulierung „konkrete Unterstützung“ und „um die Durchführung zu ermöglichen“ eine Bevorzugung der Konzertagentur Leutgeb durch das RAW bzw. eine parteiische Amtsführung. Dies ist zurückzuweisen. Der Veranstalter wurde in einem in Bezug auf die Größe der Veranstaltungen angemessenen Umfang unterstützt.Der Veranstalter ist nicht „die einzige Veranstaltungsgesellschaft, die Großkonzerte auf der Messe durchführen kann“, sondern die erste. Richtig ist, dass es nicht viele Veranstalter gibt, die Konzerte dieser Größenordnung im Portfolio haben.
Zudem weise ich darauf hin, dass es z.B. mit dem Streetlife-Festival ähnliche Konstellationen bzw. Alleinstellungsmerkmale in München gibt bzw. gab.
Ich sehe es als meine Aufgabe als städtischer Referent – siehe hierzu meine Aussagen zum Leitbild im Vorspann – neue Ideen für die LHM/die Beteiligungsgesellschaften zum Wohl dieser und der LHM zu entwickeln und einzubringen.
Frage 19:
Wurden zwischen der Konzertagentur Leutgeb und der Messe München GmbH Verträge für drei Veranstaltungen geschlossen oder für einen längeren Zeitraum oder gibt es bereits Optionen für einen längeren Zeitraum? Wenn für einen längeren Zeitraum, bitte den Zeitraum angeben.
Antwort der MMG:
„Für 2022 hat die Messe München GmbH mit der Global Event & Entertainment GmbH einen Vertrag geschlossen, auf dessen Grundlage die drei diesjährigen Konzerte durchgeführt worden sind bzw. noch durchgeführt werden. Die Messe München GmbH hat mit der Global Entertainment GmbH auch einen Vertrag für die Zeit nach 2022 geschlossen. Der Inhalt dieses Vertrages unterliegt einer Geheimhaltungsverpflichtung.“
Frage 20:
Die Olympiapark GmbH und die Messe München GmbH liegen in der Beteiligungssteuerung des Referates für Arbeit und Wirtschaft. Wie wird die geschaffene Konkurrenzsituation zwischen den beiden Beteiligungsunternehmen vom Referat für Arbeit und Wirtschaft bewertet und eingeordnet.
Antwort:
Die Annahme einer Konkurrenzsituation besteht für die von mir zu verantwortenden und im Zuständigkeitsbereich des Referates für Arbeit und Wirtschaft befindlichen und im Fokus der Anfrage stehenden Veranstaltungsorte Messe und Olympiastadion nicht.Ich habe zu verschiedenen Anlässen ausdrücklich und eindeutig darauf hingewiesen, dass ich der Auffassung war und bin, für Konzertveranstaltungen dem Veranstaltungsort Olympiapark einen Vorrang einzuräumen. Gerne wiederhole ich diese Aussage an dieser Stelle zur Vermeidung von Missverständnissen und Fehlinterpretationen.
Wenn ein Veranstaltungsformat dort nicht stattfinden kann, erachte ich es als sinnvoll, dies bei einer anderen städtischen Beteiligungsgesellschaft, z.B. der Messe, durchzuführen. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass es Lösungen für die Zeit der Sanierung des Olympiastadions bedarf und Alternativen für die Zeiten, wenn der Olympiapark wegen anderer Veranstaltungen nicht zur Verfügung steht, wie z.B. in 2022 während der European Championships.
Die richtige Frage ist folglich nicht die nach einer innerstädtischen Konkurrenzsituation. Die entscheidende Frage ist die nach einer Stärkung der LHM am internationalen Konzertmarkt bzw. welche Angebote die LHM bieten möchte. Meine ablehnende Haltung einer Halle auf dem Flughafengelände beweist deutlich, dass ich mich für den Standort München stark mache.