„München unser Kindl“ 9 Lange Bearbeitungsdauer von Anträgen in den städtischen Referaten: Was sind die Gründe?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.11.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Anträge aus dem ehrenamtlichen Stadtrat werden durch die Verwaltung immer wieder erst nach der eigentlich vorgeschriebenen Frist beantwortet – meist noch in einem vertretbaren Rahmen, manchmal aber auch mit teils jahrelanger Verspätung. In einigen dieser Fälle ist die verspätete Behandlung thematisch zu rechtfertigen, in vielen Fällen jedoch nicht.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Gründe hat die Stadtverwaltung identifiziert, die zu einer verspäteten Bearbeitung der eingehenden Anträge des ehrenamtlichen Stadtrates führen?
Antwort:
Das Direktorium überwacht die geschäftsordnungsgemäße Erledigung aller gestellten Stadtratsanträge und erinnert standardmäßig alle betroffenen Referate an die Erledigung der noch offenen Anträge, wenn für diese die geschäftsordnungsmäßige Frist abgelaufen ist und keine Fristverlängerung bei den Antragsteller*innen beantragt, dem Direktorium mitgeteilt oder im RIS eingetragen wurde.
Seit 2020 ist die Stadtverwaltung nun fast durchgehend von einer enormen Arbeitsbelastung betroffen. Bereits in der Corona-Krise gab es erhebliche Mehrbelastungen in der Alltagsarbeit durch umfangreiche PEIMAN-Abordnungen. Hinzu kamen krankheits- und quarantänebedingte Personalausfälle, die die Stadtverwaltung vor große Herausforderungen gestellt haben. 2022 mussten zur Beseitigung der Folgen des Ukraine-Krieges zusätzlich Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, um besonders belastete Verwaltungsbereiche zu unterstützen.
Daraufhin hat der Stadtrat zur Entlastung der Referate die Bearbeitungsfristen von Stadtratsanträgen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis einschließlich 31.12.2022 von sechs auf neun Monate verlängert.Gleichzeitig hat das Direktorium Monierungen von Anträgen und Anfragen befristet ausgesetzt.
Ab 1.1.2023 wird die geschäftsordnungsgemäße Bearbeitungsfrist wieder sechs Monate betragen.
Die nachfolgende Tabelle bildet die Anträge ab, die geschäftsordnungsgemäß erledigt wurden:
2022 wurde die Frist, wie oben ausgeführt, auf neun Monate gesetzt, so dass noch keine belastbare Auswertung erfolgen kann. Wie der Tabelle entnommen werden kann, hat sich die Erledigung von Stadtratsanträgen innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Bearbeitungsfrist seit 2018 stetig verbessert.
Feststellbar ist darüber hinaus, dass sich die Anzahl der verfristeten Anträge ohne Fristverlängerung von 46% im Februar 2022 auf aktuell 31% (Stand 8.11.22) verringert hat.
Tatsache ist auch, dass sich die Anzahl der Stadtratsanträge eklatant erhöht hat. Wurden zwischen 2013 und 2017 im Schnitt jährlich 676 Anträge gestellt, erhöhte sich die Anzahl ab 2018 im Schnitt auf 950 Anträge, somit um 29%. Insofern ist die Bearbeitungsquote von 46% aus dem Jahr 2021 bemerkenswert hoch.
Frage 2:
Ist einer der Gründe für die verspätete Bearbeitung der eingehenden An- träge eine schlechte Stellenbesetzungsquote in den Referaten, die der bestehenden Belegschaft zu viele oder zusätzliche Aufgaben aufnötigt – sowohl bei der inhaltlichen Beantwortung als auch bei der organisatorischen Abwicklung?
Antwort:
Das Personal- und Organisationsreferat führt zu dieser Frage aus:„Die Stadt München ist Mitglied im Vergleichsring der Städte der Größenklasse 1. Hier wird auch der Anteil der besetzten Stellen verglichen. Zum aktuell vorliegenden Stichtag 31.12.2021 kann festgestellt werden, dass die Stadt München mit einer Quote von 90,2%, ermittelt nach der Systematik des Vergleichsrings, einen überdurchschnittlich hohen Anteil an besetzten Stellen im Vergleich mit den anderen Großstädten aufweist.“
Frage 3:
Führt eine zu niedrige Stellenbesetzungsquote zu Frustrationen und Stress bei den Beschäftigten?
Antwort:
Eine hohe Arbeitsbelastung führt bei den Beschäftigten zu Stress und Mehrarbeit. Hinsichtlich der Stellenbesetzung und der Einordnung gegen-über vergleichbaren Großstädten, wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen.
Frage 4:
Wie erklärt sich die Stadtverwaltung, dass manche Anträge, ganz im Gegensatz zu den oben genannten Fällen, vor allem, wenn sie von grün-rot gestellt wurden, dann doch innerhalb weniger Tage bearbeitet werden können?
Antwort:
Die Referate erledigen die ihnen zugewiesenen Anträge in eigener Zuständigkeit und im Rahmen ihrer Ressourcen im Idealfall innerhalb der Geschäftsordnungsfristen. Sollte die Erledigung in dieser Zeit nicht gewährleistet sein, werden Fristverlängerungen bei der*dem Antragsteller*in beantragt.