(6.2.2023 – teilweise vorraus) Zur Berichterstattung im Münchner Merkur hinsichtlich der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten im Young Refugee Center (YRC) nimmt das Sozialreferat wie folgt Stellung:
Der Darstellung, die jungen Menschen würden im YRC unter „katastrophalen Umständen“ untergebracht, ist nicht richtig.
In 2021 hat das Stadtjugendamt einen moderaten Zugang an unbegleiteten Minderjährigen Geflüchteten in München registriert und mit der Dependance in der Kistlerhofstraße Überlaufkapazitäten für das YRC geschaffen. Im Frühjahr 2022 wurde die Erweiterung des YRC beschlossen und die Kapazität von 33 auf 42 Plätze erhöht. Im Herbst 2022 hat das YRC eine weitere Dependance mit 12 Plätzen in der St.-Galler-Straße eröffnet. Aufgrund der hohen Ankunftszahlen wurde zudem die Belegungsquote mit Zustimmung der Regierung von Oberbayern auf 78 Plätze angehoben. Die zusätzlichen Plätze wurden geschaffen, indem die bestehenden Räume mit Stockbetten ausgestattet wurden. Parallel dazu ist das YRC durch Zuschaltung von Fachkräften aus dem Sozialreferat personell unterstützt worden. Aufgrund der weiter steigenden Ankunftszahlen musste die Zahl von 78 Plätzen phasenweise überschritten werden.
Im Januar 2023 wurde deshalb eine dritte Dependance mit einer Kapazität von 40 Plätzen in der Theodolindenstraße in Betrieb genommen. Aktuell werden ein vierter Standort für eine weitere Dependance mit rund 50 Plätzen vorbereitet.
Diese mit der Heimaufsicht besprochenen Maßnahmen haben Wirkung gezeigt. Aktuell hat das YRC eine Belegung von unter 30.
Die Unterbringung der unbegleiteten Minderjährigen Geflüchteten im YRC verlief trotz der temporären Verdichtung unproblematisch. Die Kolleg*innen aus dem Sachgebiet Vormundschaften/ Pflegschaften waren permanent involviert. Sie haben die internen Prozesse begleitet und die Interessen der Minderjährigen vertreten.
Auch der Vorwurf, junge Menschen würden „volljährig geschätzt, ohne das ordentlich geprüft zu haben“, weil es nur darum gehe „die Flüchtlinge schnellstmöglich zu entlassen, um die Zahlen wieder runterzukriegen“, entspricht nicht den Tatsachen.
Selbstverständlich wurde und wird die Alterseinschätzung trotz der hohen Ankunftszahlen mit der gleichen Sorgfalt vorgenommen wie bisher. Die vom Stadtjugendamt München praktizierte Methode der Alterseinschätzung entspricht den von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesju- gendämter herausgegebenen Handlungsempfehlungen zum Umgang
mit unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen. Ein Alterseinschätzungsgespräch dauert zirka 1,5 bis 2 Stunden unter Hinzuziehung von Dolmetschern und meistens der Vormünder. Von den hohen Münchner Standards zur Alterseinschätzung wurde nicht abgewichen.
Das Fachpersonal für die Alterseinschätzung wurde aufgestockt und zusätzliche Räumlichkeiten in der Zentrale des Stadtjugendamtes zu Verfügung gestellt, wodurch mehrere Alterseinschätzungsteams parallel arbeiten konnten.
Die Verlegung der Jugendlichen in andere Kommunen erfolgt gemäß dem Königsteiner Schlüssel. Demnach wird den Kommunen eine gewisse Anzahl von jungen Flüchtlingen zugeordnet, für die sie eine Aufnahmeverpflichtung haben. München ist aktuell keine aufnehmende Kommune, weil das Kontingent in München bereits übererfüllt wurde. Daher ist eine Verteilung an andere Städte und Landkreise erforderlich. Damit das YRC weiterhin aufnahmefähig bleibt, ist eine rasche Verteilung ebenfalls notwendig.