Hortbus Burmesterschule
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 10.3.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 10.3.2022 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, für die Schüler*innen der Grundschule an der Burmesterstraße 23 in München sowie die beiden angrenzenden Horte einen Bustransfer für rund 50 Kinder bereitzustellen.
Das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) sowie die Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) regeln einen möglichen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Beförderung zum Besuch einer öffentlichen Schule oder einer staatlichen Schule im Rahmen eines regulären Schulbesuches.
Das Gesetz führt weiter aus, dass die gesetzliche Schülerbeförderung vorrangig mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchzuführen ist. In Einzelfällen können auch Schulbusse im sogenannten freigestellten Schülerverkehr zum Einsatz kommen, sofern dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist.
Das Referat für Bildung und Sport, Abteilung Gast- und Vertragsschulwesen, Sachgebiet Kostenfreiheit des Schulwegs befördert derzeit ca. 150 Münchner Schüler*innen im Rahmen des Schulbesuches mit drei Schulbussen von deren Wohnort zur Grundschule an der Burmesterstraße 23 sowie nach dem Unterrichtsende wieder zurück.
Jedoch sieht das Gesetz einen Anspruch auf Beförderung zu bzw. von einer Betreuungseinrichtung (nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) nicht vor, auch nicht im Falle eines Beförderungsanspruchs bei Besuch einer Schule. Somit kann vonseiten des SachgebietsKostenfreiheit des Schulweges kein entsprechender Bustransfer übernommen werden.
Der Bus um 16.20 Uhr wurde in der Vergangenheit losgelöst von einem Beförderungsanspruch von einem Busunternehmer freiwillig und eigenständig unternommen.
Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Ausschreibungen der Schulbusfahrten durch die beauftragte Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat das bisherige Busunternehmen für die Grundschule Burmesterstraße nicht mehr den Zuschlag erhalten. Daraus resultierte auch der Wegfall der Beförderung nach Besuch der Betreuungseinrichtung.
Weitergehende Einzelheiten hierzu sind dem Referat für Bildung und Sport nicht bekannt.
Das Referat für Bildung und Sport hat aufgrund Ihres Antrags die Heimwege hinsichtlich der Baustellensituation geprüft. Da sich durch die Baustellen derzeit immer wieder sehr kurzfristig die Verkehrsführung ändert, hat das RBS entschieden, dass im Rahmen einer einmaligen freiwilligen Leistung bis März 2023 ein Bustransfer mit Elektrobussen erfolgt.
Ich bin zuversichtlich, dass der mittlerweile initiierte Busverkehr dazu beiträgt, den Kindern einen sicheren Heimweg während der Baustellensituation zu bieten. Ein dauerhafter Einsatz eines Hortbusses ist mangels Rechtsgrundlage aber leider nicht möglich. Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.