Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Obergiesing
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Rathaus Umschau 28 / 2023, veröffentlicht am 09.02.2023
Mit dem im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats gefassten Aufstellungsbeschluss zum sektoralen Bebauungsplan an der Kistler-, Weinbauer- und Martin-Luther-Straße in Obergiesing macht der Stadtrat erneut von einer Novellierung des Baugesetzbuches im Sommer 2021 Gebrauch und sichert bezahlbaren Wohnraum, wo es sonst keinen gäbe.
Derzeit liegt für das Gebiet, das von der Kistlerstraße, der Weinbauernstraße und der Martin-Luther-Straße eingegrenzt wird, nur ein Baulinienplan vor, das heißt, es besteht Baurecht nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 des Baugesetzbuches. Würde ein Vorhaben allein danach beurteilt werden, hätte die Stadt hier keine Möglichkeit, Vorgaben zur Art des Wohnraums zu machen. Wer hier neu baut, musste somit bisher keine geförderten Wohnungen bereitstellen. Mit dem „Sektoralen Bebauungsplan“ nach § 9 Absatz 2d des Baugesetzbuches liegt den Kommunen seit Sommer 2021 jedoch ein Instrument vor, durch das die zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch im unbeplanten Innenbereich angewendet werden können.
Im Fall des Gebietes an der Kistlerstraße ist für bestehendes, aber bislang nicht realisiertes Baurecht ein Anteil von 40 Prozent gefördertem Wohnen (20 Prozent Einkommensorientierte Förderung und 20 Prozent München Modell) als Festsetzung vorgesehen. Dadurch könnte eine anteilige Sicherung und Bereitstellung von geförderten Wohnungen erfolgen und dem Anspruch einer Stadt im Gleichgewicht gerecht werden. Das genaue Bebauungspotential muss gegebenenfalls im weiteren Prozess geprüft werden. Mehr Informationen zum Projekt finden sich unter https://stadt.muenchen.de/rathaus/projekte/stadtplanung.html.