Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe für alle Referate
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.9.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, die städtischen Maßnahmen zu Barrierefreiheit und Inklusion, insbesondere jene zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, in allen Referaten als Querschnittsaufgabe zu verankern.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 28.9.2022 Folgendes mit:
Zu Recht weisen Sie auf „die sehr wichtige Herausforderung einer umfassenden Inklusion und Barrierefreiheit“ hin, die alle städtische Referate betrifft. Der Stadtrat hat bereits im Jahr 2010 den Auftrag erteilt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erstellen (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 04981). Zur Umsetzung des Auftrags wurde in jedem Referat ein „Focal Point“ benannt. Diese Personen wirkten an der Erstellung des Aktionsplans mit.
In Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK beauftragte die Stadtratsvollversammlung im Jahr 2019 die Referate, „weiter aktiv an der Umsetzung der UN-BRK mitzuwirken, die weitergeleiteten Bedarfe aufzugreifen und Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu entwickeln und durchzuführen. Zur Koordinierung der Arbeit in den Referaten bleibt die Aufgabe und Rolle der Focal Points bestehen. Sie sollen zum besseren Verständnis künftig einheitlich ‚Ansprechpartnerin Inklusion‘ oder ‚Ansprechpartner Inklusion‘ genannt werden“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13275). Die Steuerungsgruppe zur Umsetzung der UN-BRK hat im Jahr 2019 ein Aufgabenprofil für die Ansprechpersonen Inklusion verabschiedet (Anlage).
Die Aufgaben der Ansprechpersonen Inklusion umfassen laut Dienstanweisung Inklusion:
-Koordination der Beiträge des Referates für die Berichterstattung an den Stadtrat zum Stand der Maßnahmen der Aktionspläne und weiterer Aktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK,
-Unterstützung des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK bei der Bearbeitung der Handlungsfelder einschließlich Unterstützung beim Austausch zwischen dem Koordinierungsbüro und den Fachabteilungen des Referates,-Teilnahme an den Sitzungen der Operativgruppe einschließlich Kommunikation der Ergebnisse im Referat.
In einigen Referaten kommen zusätzliche Aufgaben dazu, zum Beispiel: -Entwicklung, Unterstützung und/oder Koordination der Maßnahmen der Aktionspläne und weiterer Maßnahmen,
-Unterstützung des Internet- und WiLMA-Auftritts des Referats,
-Sensibilisierung der Beschäftigten sowie Fortbildungen,
-konzeptionelle Arbeiten,
-Stellungnahmen, Mitzeichnungen, Antwort auf Abfragen,
-Förderung von Barrierefreiheit.
Die Aufgaben der Referate bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind sehr unterschiedlich und erfordern unterschiedliche Ressourcen und Strukturen. Das betrifft das Vorhaben zur Reduzierung von Barrieren im Parteiverkehr genauso wie die Entwicklung und Umsetzung des 3. Aktionsplans. Daher werden sich die Aufgaben der Ansprechpersonen Inklusion vermutlich künftig weiter ausdifferenzieren.
Die Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zu Barrierefreiheit und Inklusion sind in den Referaten sinnvollerweise zumeist in den Fachdienststellen angesiedelt und nicht zentral bei den Ansprechpersonen Inklusion. Das entspricht auch dem Verständnis von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Querschnittsaufgabe.
Im Rahmen der Steuerungsgruppe unter dem Vorsitz von Frau Bürgermeisterin Verena Dietl, in der die Stadtratsfraktionen, der Behindertenbeirat, der Behindertenbeauftragte und die Leitungen aller Referate vertreten sind sowie der Operativgruppe, der unter anderem die Ansprechpersonen Inklusion angehören, werden Fragen und Entwicklungen zur Aufgabenbeschreibung und Stellenausstattung der Ansprechpersonen Inklusion aufgegriffen und diskutiert.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bereits in allen Referaten als Querschnittsaufgabe verankert ist. Die Ansprechpersonen Inklusion übernehmen koordinierende Aufgaben, in vielen Fällen ergänzend auch Fachaufgaben. Das Ansinnen des Antrags ist daher erfüllt.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann unter dem Link https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7585629 abgerufen werden.