Jugendschöff*innen gesucht – Bewerbungen bis Ende Februar
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Rathaus Umschau 30 / 2023, veröffentlicht am 13.02.2023
Für die Amtszeit 2024-2028 sucht die Landeshauptstadt München engagierte Münchner Bürger*innen, die als Jugendschöff*innen am Amtsgericht München und am Landgericht München als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Aufgabe der Jugendschöff*innen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die berufsmäßigen Richter*innen zu unterstützen. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihre Menschenkenntnis in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen. Dabei stehen sie während der Haupt- verhandlung grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichter*innen und entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich.
Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöff*innen erstreckt sich in der Regel auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr. Gesucht werden Personen mit erzieherischer Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung – ob als Eltern, Jugendsporttrainer*innen o.ä. Auch gegenwärtig amtierende Jugendschöff*innen können sich zur Wiederwahl bewerben. Wer sich für das Ehrenamt als Jugendschöff*in interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 28. Februar beim Stadtjugendamt München um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben, über die der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats abstimmen wird. Die anschließende Wahl erfolgt durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023.
Bewerben können sich Personen, die unter anderem:
- bei Amtsantritt (1.1.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
- Erfahrung in der Jugenderziehung haben, beispielsweise als Eltern, Ausbilder*in oder in der Jugendarbeit
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- in der Landeshauptstadt München wohnen
- die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- nicht hauptamtlich in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) oder als Religionsdiener tätig sind.
Die Bewerbungsunterlagen und nähere Informationen finden sich unter https://stadt.muenchen.de/buergerservice/freizeit-hobby/engagement/ehrenamt.html.
Weitergehende Informationen zum Schöffenamt können auch unter https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen nachgelesen werden. Bewerbung bitte bis spätestens 28. Februar per E-Mail an jugendschoeffen.soz@muenchen.de oder per Post an Stadtjugendamt München S-II-L/R, Luitpoldstraße 3, 80335 München senden.
Telefonische Rückfragen sind ebenso möglich unter 233-49501.