Warten auf den Bus – Bäume pflanzen, Schatten spenden, Wartezeit angenehmer machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Gudrun Lux, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Nikolaus Gradl, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster (SPD/Volt-Fraktion) vom 22.6.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie fordern In Ihrem Antrag das Baureferat auf, an Bushaltestellen – analog zu den begrünten Tramhaltestellen – die Möglichkeiten von Baumpflanzungen zu prüfen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.6.2022 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Das Baureferat baut Zug um Zug die Haltestellen des Buslinienverkehrs im öffentlichen Straßenraum barrierefrei aus. Unter anderem ist dafür ein definierter Bewegungsraum vor den Türen, insbesondere vor solchen mit Klapprampen für Rollstuhlfahrende erforderlich. Ein taktiler, kontrastierender Leitstreifen führt zur ersten Tür und die Bordsteine an der Haltekante werden auf 18 cm Höhe angehoben, um den Höhenunterschied zum Fahrzeug zu minimieren. Zudem besteht der Wunsch, die Wartehalle nah am Zustieg zu platzieren.
Da an einer Bushaltestelle unter Umständen mehrere unterschiedliche Bustypen halten, unterscheidet sich der Platzbedarf von Haltestelle zu Haltestelle individuell. In jedem Fall sind diese definierten Bereiche von Einbauten, also auch von Baumpflanzungen, frei zu halten.
Auf Grundlage dieses Sachverhalts prüft das Baureferat bereits heute bei jedem Neu- oder Umbau einer Bushaltestelle jede Möglichkeit, neue Baumpflanzungen vorzunehmen. Einerseits, um durch die Baumaßnahme notwendige Fällungen im näheren Umfeld der Haltestelle zu kompensieren und andererseits, um neue, zusätzliche Baumpflanzungen vorzunehmen.Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Gemäß des einschlägigen städtischen Regelwerkes zur Herstellung von Baumstandorten im Straßenraum (ZTV Vegtra-Mü) müssen Baumgruben in einer Größe von 36 m³ (offen oder überbaut) bei einer Tiefe von 1,5 m hergestellt werden. Bei Unterschreitung dieser Mindestanforderungen ist die dauerhafte und gesunde Entwicklung des Baumes nicht gewährleistet und es kann durch Baumwurzeln zu Schäden an den umliegenden befestigten Flächen kommen.
Anders als bei den Inselhaltestellen der Tram befinden sich beim Bus im unmittelbaren Haltestellenbereich und in der angrenzenden Gehbahn fast immer viele unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen. Zum Schutz der Leitungen vor Wurzelschäden sind nach Vorgabe der zuständigen Spartenträger unterschiedliche Mindestabstände einzuhalten.
Eine Unterschreitung der Mindestabstände wird in jedem Einzelfall geprüft und umgesetzt. Sofern es möglich und sinnvoll ist, sind geeignete technische Schutzmaßnahmen (z.B. Wurzelschutzelemente zwischen Baumgrube und Leitung) vorzusehen.
Zu oberirdischen Gegenständen (wie beispielsweise der Wartehalle, Abspannungen der Straßenbeleuchtung oder der Oberleitung der Tram) sind ebenfalls Mindestabstände erforderlich, damit sich auch die Krone des Baumes entsprechend entwickeln kann. Darüber hinaus darf die ausgewachsene Krone zukünftig keine Lichtsignalanlagen verdecken.
Der Vorschlag, in den häufig an die Haltekante angrenzenden Parkbuchten ebenfalls Bäume vorzusehen, hätte unbestritten auch große betriebliche Vorteile. Oftmals wird ein kantenreines Anfahren der Haltestelle durch den Bus – also ohne Spalt zwischen Bus und Bordstein – durch nachlässig abgestellte Fahrzeuge unmittelbar vor oder nach der Haltestelle verhindert. Mindestens die Außenspiegel ragen in den Anfahrtsweg des Busses.
Bei Pflanzungen in diesem Bereich sind allerdings ebenfalls die oben genannten Kriterien, wie Spartenfreiheit und ausreichende Pflanzfläche, zu beachten.
In dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 28.7.2021 „Sonderprogramm Klimaschutz 2021“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03895) werden zur Verbesserung des Stadtklimas unter der „Maßnahme 7“ Baumpflanzungen im öffentlichen Raum thematisiert und das Baureferat mit derUmsetzung beauftragt. In diesem Zusammenhang werden derzeit die von den Bezirksausschüssen gemeldeten Baum-Standortvorschläge hinsichtlich der Umsetzbarkeit geprüft. Vorschläge zur Pflanzung von Bäumen im Bereich bestehender Haltestellen werden dabei ebenfalls auf Grundlage der vorgenannten Kriterien überprüft.
Baumschutzgitter werden dort eingebaut, wo es zum Schutz vor Beschädigung des Stammes zwingend notwendig ist. Dies gilt besonders für Baumstandorte an Bushaltestellen. Wegen der technisch gegebenen Konstruktion dieser Gitter kann nicht verhindert werden, dass unerwünschte Gegenstände daran befestigt werden. Letztlich stellt dies aber den gewünschten Schutzeffekt dar, weil die Gegenstände – meist Fahrräder – sonst direkt an den Baumstamm gekettet würden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.