Klimaanleihe der Landeshauptstadt München: Nur eine Fata Morgana?
Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 31.8.2022
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Für die im Betreff genannten Anfrage lief die geschäftsordnungsgemäße Frist am 23.11.2022 ab. Zunächst darf ich mich für die bis zum 15.2.2023 gewährte Fristverlängerung bedanken.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Bei der Pressekonferenz vom 16.7.2021 unter dem Titel ‚Klimapaket 2021 ‐ Für eine nachhaltige, resiliente zirkuläre, klimaneutrale, lebenswerte Stadt‘ wurde vom Referat für Klima‐ und Umweltschutz (RKU) vollmundig die Ausgabe einer so genannten Klimaanleihe (Green Bond) angekündigt. Bisher, mehr als ein Jahr nach der Ankündigung, ist von der Ausgabe der Anleihe nichts mehr zu hören.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Warum ist die Klimaschutzanleihe, mehr als ein Jahr nach Ankündigung, noch nicht ausgegeben?
Antwort:
Die Emission von Anleihen, z.B. in Form von Klimaschutzanleihen (Green Bonds) stellt eine Kreditaufnahme gem. Art. 71 Gemeindeordnung (GO) dar, die nur unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen möglich ist. Hierzu zählen u.a. die vollständige Veranschlagung der geplanten Investitionen im städtischen Haushalt sowie eine entsprechende Kreditermächtigung als Teil einer genehmigten Haushaltssatzung.
In der genannten Pressekonferenz wurde auf den sog. Grundsatzbe-
schluss II „Klimaneutrales München“ verwiesen, in dem die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen und die Verwendung des Klimabudgets beschlossen werden sollte. Dies ist mit Beschluss der Vollversammlung am 19.1.2022 geschehen. Im Anschluss daran erfolgte am 14.6.2022 die Genehmigung des Haushalts 2022 und der beantragten Kreditermächtigung durch die Regierung von Oberbayern. Eine mögliche Anleiheemission für die beschlossenen investiven Maßnahmen kann erst im Anschluss an diese Punkte erfolgen.
Frage 2:
Gab oder gibt es Probleme, die Anleihe aufzulegen? Wenn ja, welche sind dies?
Antwort:
Es gab oder gibt keine Probleme in diesem Zusammenhang, entspre-
chende Erfahrungen liegen bereits aus der Emission des „Social Bonds“ in 2020 vor. Die Ausgabe von Anleihen ist wie jede Kreditaufnahme nur für investive Maßnahmen möglich und speziell in der Form einer Klimaschutzanleihe oder eines sog. „Green Bonds“ an einige Voraussetzungen geknüpft. Die geplante Zertifizierung (z.B. als Green Bond nach den Green Bond Principles 2018 (GBP 2018)) ist aufwendig, abhängig von Anzahl und Umfang der zugrunde zu legenden Investitionsmaßnahmen und dem erforderlichen Nachweis der zielkonformen Mittelverwendung des Anleiheerlöses. Diese Prüfschritte erfordern hohen Arbeitsaufwand sowohl in der Kämmerei wie auch bei den beteiligten Fachreferaten. Im Anschluss daran kann dann in Zusammenarbeit mit geeigneten Konsortialbanken und der für die notwendige Zertifizierung der geplanten Anleihe notwendigen Nachhaltigkeits-Ratingagentur das Emissionsverfahren, die zugrunde zu legenden Investitionen und das geplante Anleiheformat und Emissionsvolumen festgelegt werden. Üblicherweise wird für einen derartigen Prozess mit einem Zeitrahmen von bis zu einem Jahr gerechnet.
Frage 3:
Ab wann ist mit der Ausgabe der Anleihe zu rechnen?
Antwort:
Der Auswahlprozess geeigneter Investitionen, der sich neben der für das Klimaschutzbudget beschlossenen Maßnahmen aus Volumensgründen wohl auch auf andere klimarelevante Investitionen des Stadthaushaltes erstrecken könnte, wie auch der Emissionsprozess benötigen einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Daneben muss parallel die Wirtschaftlichkeit der Emission geprüft und ein geeigneter Zeitpunkt für die Emission in Abhängigkeit der Kapitalmarktverhältnisse (z.B. Zinslage, Nachfragesituation der Anleger, etc.) gefunden werden. Aktuell kann deshalb noch keine Aussage dazu getroffen werden, wann eine derartige Anleiheemission platziert werden kann.
Ergänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass die Emission einer Klimaschutzanleihe oder eines sog. Green Bonds keine zusätzlichen Mittel für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen generiert, sondern im Rahmender Gesamtdeckung des Haushaltes als ein Teil der möglichen Refinanzierungsinstrumente im Rahmen des Haushaltsvollzugs bei entsprechendem Liquiditätsbedarf durch die Verwaltung geprüft und bei Eignung eingesetzt wird. Der für die Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen notwendige Finanzierungsrahmen und entsprechende Finanzierungsbeschlüsse werden bereits im Vorfeld durch den Stadtrat geschaffen und beschlossen.