Kompliziert − komplizierter − Wohngeld
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 25.10.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 25.10.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Der Erhalt von Wohngeld stellt für einige Haushalte einen elementaren Teil ihres Einkommens dar, wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen. Allerdings sind die Beantragung und wohl auch die Bearbeitung mit vielen bürokratischen Hindernissen verbunden.“
Die Erledigung konnte nicht in der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt werden, da zu diesem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren für das neue Wohngeld-Plus-Gesetz noch nicht abgeschlossen war. Durch die Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird sich die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte deutlich erhöhen und dadurch ist die Beantwortung der Anfrage in Teilen genauer möglich. Durch den Beschluss „Zuschaltung von Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung aufgrund der Wohngeldnovelle 2023“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07959 der Vollversammlung vom 21.12.2022) wurden die aktuellen Entwicklungen durch die Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes ausführlich erläutert. Auch die Auswirkungen auf die Landeshauptstadt München sind dargestellt. Die Terminverlängerung wurde Ihnen am 7.11.2022 schriftlich unter Angabe der maßgeblichen Gründe sowie des voraussichtlichen Termins zur endgültigen Beantwortung mitgeteilt.
Zu Ihrer Anfrage vom 25.10.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Änderungen sind dringend notwendig, um den Betroffenen im Vorfeld der Antragstellung Klarheit zu verschaffen, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Antrag voraussichtlich Erfolg haben wird?
Antwort:
Auf Seite 27, Punkt 6 des Beschlusses „Zuschaltung von Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung aufgrund der Wohngeldnovelle 2023“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07959 der Vollversammlung vom 21.12.2022) wird auf die Information der Bürger*innen eingegangen. Für die Unterstützung der Beratung durch die Verbände hat am 9.1.2023 ein erstes Treffen stattgefunden, um den Schulungsbedarf zu klären. Die erste Schulung von Bera-ter*innen der Verbände hat am 19.1.2023 stattgefunden und wird dann mit weiteren Terminen fortgeführt. Die Webseite wurde (www.muenchen.de) mit vielen aktuellen Informationen überarbeitet. Im ersten Quartal 2023 wird das Sozialreferat in einer Sitzungsvorlage über ein Informations- und Unterstützungskonzept für die Bürger*innen informieren.
Frage 2:
Welche Änderungen sind notwendig, um auch die Mitarbeiter der Wohngeldstelle zu entlasten?
Frage 3:
Welche gesetzlichen Änderungen sind notwendig?
Antwort zu Frage 2 und 3:
Bereits mit dem Beschluss „Soziale Wohnraumversorgung; Aktuelle Situation im Bereich Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum sowie Antragsentwicklung beim Wohngeld“ (Sitzungsvorlage 20-26/V 03591 des Sozialausschusses vom 22.7.2021) hat das Sozialreferat einen Katalog mit Verfahrenserleichterungen im August 2021 an den Deutschen Städtetag und an das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weitergeleitet. In der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07959 sind in den Anlagen 2 bis 4 Vorschläge für gesetzliche Änderungen, die eine erleichternde Bearbeitung ermöglichen würden, dargestellt.
Frage 4:
Welche Personalausweitungen sind ggf. notwendig, um auch die Wohngeld-Reform ab 1.1.2023 gut umzusetzen?
Antwort:
Auf Seite 19 ff. Punkt 2.1.2 des o. g. Beschlusses wird der Stellenbedarf ausführlich dargestellt.
Frage 5:
Welche Änderungen braucht es, um durch eigenverantwortliche, organisatorische Optimierungen der Prozesse bürokratische Hürden innerhalb der Verwaltung abzubauen?
Antwort:
Die unter Frage 2 und 3 genannten Punkte müssen umgesetzt werden. Es muss der Datenaustausch zwischen den einzelnen Behörden wie dem Jobcenter erleichtert werden und die datenschutzrechtlichen Hürden müssten hierzu abgebaut werden.
Frage 6:
Wie sieht es mit dem Digitalisierungsprozess aus?
Antwort:
In der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07959 auf Seite 12 letzter Absatz ist der aktuellste Stand dargestellt. Hier der Auszug aus der Sitzungsvorlage: „Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Fachbereich Wohngeld, arbeitet seit 2003 mit dem Fachverfahren DiWo. Hierbei handelt es sich um ein Fachverfahren, das mit anderen Kund*innen praxisnah und permanent weiterentwickelt wird. Die gesetzlichen Vorgaben können damit gut und soweit möglich auch automatisiert umgesetzt werden. Seit November 2021 ist es möglich, einen Online-Wohngeldantrag zu stellen. Dieser Antrag ist vom Freistaat Bayern entwickelt worden und wird von IT@M auf den betroffenen Servern betrieben. Durch die Anbindung mittels einer Schnittstelle an das Fachverfahren ist seit dem 19.9.2022 auch die Übernahme der Daten in das Fachverfahren möglich. Durch diese Übernahme der Daten in das Fachverfahren entfällt die Erfassung der Anträge. Für die Sachbearbeitung sind alle Angaben, wie Einkommen, Mietdaten etc. im Fachverfahren hinterlegt, müssen aber manuell mit den vorliegenden Unterlagen wie bisher geprüft bzw. berichtigt werden, auch die Anforderung von fehlenden Unterlagen oder die Bescheiderteilung erfolgt wie bisher. Eine Schnittstelle zur Anbindung an eine elektronische Akte ist im Fachverfahren vorhanden. Die Umsetzung der Anbindung konnte derzeit noch nicht begonnen werden, da die entsprechende Schnittstelle der städtischen E-Akte noch nicht zur Verfügung steht. Der Auftakt ist für das erste Quartal 2023 geplant. Das im Einsatz befindliche Fachverfahren bietet die Möglichkeit, die Fälle mit den nötigen Anschreiben und Bescheiden in vollem Umfang mit Prüfungen etc. zu bearbeiten.“
Frage 7:
Welche Unterstützung wird hier grundsätzlich gebraucht, damit Bürgerinnen und Bürger schnell zum nötigen Bescheid kommen und die Verwaltung nicht noch mehr belastet wird?
Antwort:
Das aktuelle Fachverfahren ist bereits so aufgebaut, dass die möglichen Schritte automatisiert umgesetzt werden können. Zudem wird mit den anderen Kunden und dem Anbieter permanent an Verbesserungen gearbeitet.
Frage 8:
Was passiert, wenn der Ist-Zustand erhalten bleibt und sich die Beantragungen tatsächlich ab 1.1.2023 verdreifachen?
Antwort:
Die Anzahl der offenen Fälle wird sich erhöhen und die Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung verlängert sich weiter. Durch die am 21.12.2022 in der Vollversammlung beschlossenen Stellenzuschaltungen von 27 VZÄ und anderen organisatorischen Maßnahmen wird dem bereits teilweise begegnet.
Frage 9:
Wie lange wird dann die Bearbeitung dauern, um diese Menge zu bewältigen?
Antwort:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die zukünftigen Antragszahlen und das tatsächlich zur Verfügung stehende Personal nicht vorhergesagt werden kann.
Frage 10:
Wie lange dauert es derzeit, bis ein Antrag beschieden wird?
Antwort:
Auf die Antworten zu den vorherigen Fragen wird Bezug genommen. Mit den geschilderten Maßnahmen soll alles unternommen werden, um die Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung von derzeit zwölfeinhalb Monaten deutlich zu reduzieren.
Frage 11:
Welche Schritte wurden schon unternommen, um den Prozess zu optimieren und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten?
Antwort:
Intern wird seit der Zentralisierung der Wohngeldbearbeitung laufend versucht die Prozesse zu optimieren. Beispielhaft wurde die Bearbeitung durch einen Pool eingeführt, es wurden für spezielle Themen wie die Grundrente oder Erstattungen eigene Bearbeitungsteams gebildet.
Die Entlastung der Mitarbeiter*innen ist aber nur bedingt durch organisatorische Maßnahmen möglich. Grundsätzlich bedarf das Wohngeldgesetz einer dringenden Überarbeitung und Verwaltungsvereinfachung, siehe auch Antwort zu Frage 3.