Freigabe Fußweg für Radfahrer im Hirschgarten wirft Fragen auf
Anfrage Stadträte Leo Agerer und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.10.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 27.10.2022 führen Sie Folgendes aus: „Das Baureferat der Landeshauptstadt München (LHM) hat dem Antrag mit der Nummer 20-26/B 03892 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 9 Neuhausen-Nymphenburg zugestimmt, einen Fußweg im Hirschgarten zukünftig mit dem Zusatzzeichen ‚Radfahrer frei‘ auch für Radfahrerinnen und Radfahrer freizugeben. Der nun freigegebene Weg führt auch zwischen Wiesen hindurch, die regelmäßig von spielenden Kindern und Menschen mit Hunden genutzt und vor allem gequert werden sowie an einem stark frequentierten Basketballplatz vorbei. In der Begründung heißt es, dass ‚der gegenständliche Fußweg (…) nach unserer Beobachtung bereits rege von Radfahrenden genutzt (wird). Das Mobilitätsreferat teilt auf Nachfrage mit, eine Legalisierung zu begrüßen.‘ Sowohl aus der Sachlage selbst sowie aus der Begründung ergeben sich einige Fragen.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Ist dem Baureferat bei der Freigabe des Fußwegs die hohe Gefahr für alle Beteiligten durch querende Fußgängerinnen und Fußgänger, spielende Kinder und Hunde ausreichend bewusst gewesen?
Antwort:
Durch die Beschilderung mit dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ ist nun deutlich gemacht, dass der Radverkehr auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen hat (s. StVO, Anlage 2 zu § 41, Abs. 1 Vorschriftzeichen, Abschnitt 5 „Sonderwege“, Zeichen 239 Gehweg). Es ist daher keine Gefahr entstanden, sondern der Vorrang für Fußgänger*innen eindeutig geklärt.
Unfallmeldungen, die auf eine Gefahrensituation hinweisen, liegen nicht vo r.
Frage 2:
Wie kann sichergestellt werden, dass es hier in Zukunft nicht vermehrt zu Unfällen kommt?
Antwort:
Unfälle sind weder vor noch nach der Beschilderung bekannt.
Frage 3:
Die Freigabe erfolgt aufgrund des Zusatzzeichens „Radfahrer frei“, d.h. Radfahrer müssen auf Fußgängerinnen und Fußgänger zwingend Rücksicht nehmen. Wie will das Baureferat garantieren, dass diese Rücksichtnahme auf die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer immer gegeben ist?
Antwort:
Die Garantie für die Einhaltung von Gesetzen und Regeln kann grundsätzlich nicht gegeben werden. Bei Verstößen ist eine Ahndung durch das Kreisverwaltungsreferat, die Polizei oder die Grünanlagenaufsicht erforderlich.
Frage 4:
Welches Rechtsverständnis liegt der Begründung zu Grunde? Wie kann eine zuvor zweifellos missbräuchliche Benutzung des Fußweges durch Radfahrerinnen und Radfahrer im Weiteren als Begründung einer legalen Nutzung führen? Würde dieses Prinzip auch anderswo angewendet werden, beispielsweise wenn Autos zwar missbräuchlich aber rege durch eine Fußgängerzone fahren würden?
Antwort:
Das Radfahren war auf diesem Weg bisher nicht erlaubt. Da das Bedürfnis zur Nutzung des Weges auch durch Radfahrer*innen vorhanden ist, keine Unfälle o.ä. in der Vergangenheit zu verzeichnen waren und die tatsächliche Situation vor Ort es zulässt, konnte dem Antrag des Bezirksausschusses als gewähltes politisches Gremium gefolgt und der Weg auch für Radfahrer*innen freigegeben werden.