Für die Amtszeit 2024-2028 werden weiterhin engagierte Münchner Bürger*innen als Jugendschöff*innen gesucht. Die Bewerbungsfrist ist deshalb bis zum 21. März verlängert worden. In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht nur Berufsrichter*innen teil, die durch ihre juristische Ausbildung und durch Prüfungen die Befähigung zum Richteramt erworben haben, sondern auch Bürger*innen aus allen Bereichen der Bevölkerung ohne juristische Vorbildung. Von wenigen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen, nehmen sie in vollem Umfang und mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter*innen an den Entscheidungen der Hauptverhandlung teil.
Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöff*innen erstreckt sich in der Regel auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr. Neben der allgemeinen Eignung müssen die Jugendschöff*innen erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung vorweisen können. Die Bewerbungsunterlagen und nähere Informationen finden sich online unter www.muenchen.de/soz. Alternativ können die Unterlagen telefonisch unter 233-49501 angefordert werden.
Vollständig ausgefüllte Bewerbungen müssen spätestens bis 21. März beim Stadtjugendamt München eingegangen sein – und zwar per E-Mail an jugendschoeffen.soz@muenchen.de oder postalisch an Stadtjugendamt München, S-II-L/R, Luitpoldstraße 3, 80335 München.