Klinikfinanzierung: München schließt sich Städte-Brief an die Gesundheitsminister*innen des Bundes und der Länder an
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Rathaus Umschau 43 / 2023, veröffentlicht am 02.03.2023
Gemeinsam mit 18 deutschen Städten, die Kliniken der Maximalversorgung in kommunaler Trägerschaft betreiben, wendet sich die Landeshauptstadt München in einem Schreiben an die Gesundheitsminister*innen des Bundes und der Länder. In diesem gemeinsamen Brief appellieren die Oberbürgermeister*innen an die verantwortlichen Minister*innen, die Zukunftsfähigkeit und die Finanzierung der kommunalen Kliniken der Maximalversorgung genauso zu sichern wie die der Universitätskliniken. Die kommunalen Krankenhäuser der Maximalversorgung sind neben den Universitätskliniken das Rückgrat der stationären medizinischen Versorgung in Deutschland. Dies haben sie während der Corona-Pandemie eindrücklich unter Beweis gestellt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich habe mich diesem gemeinsamen Schreiben gerne angeschlossen. Denn es unterstreicht, was ich schon in mehreren Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium herangetragen habe: die Forderungen nach einer nutzungsunabhängigen Finanzierung und dauerhaften wirtschaftlichen Absicherung der bedarfsnotwendigen Krankenhauskapazitäten, die wir zur Erfüllung unseres kommunalen Versorgungsauftrages dringend benötigen. Insbesondere in der Pandemie hat die München Klinik gGmbH als eine der größten deutschen Kliniken in hundertprozentiger kommunaler Trägerschaft einen hohen Anteil zur Versorgung von Corona-Erkrankten und zur Sicherstellung der medizinischen stationären Versorgung in der Region München geleistet.“ Im Unterschied zu anderen Krankenhäusern erfüllen die kommunalen Kliniken eine umfassende regionale Versorgungsfunktion, weit über ihre Standortgemeinde hinaus. Diese umfassende Versorgungsfunktion kann vor allem auch angesichts der finanziellen Herausforderungen durch die inflationär bedingten Kostensteigerungen nicht allein durch die städtischen Haushalte sichergestellt werden.
Aus diesem Grund muss im Rahmen der anstehenden Reformen der Klinikfinanzierung vor allem eine Verbesserung der Investitionsfinanzierung und eine auskömmliche Finanzierung der laufenden betrieblichen Kosten einschließlich der Notfallversorgung/Notfallambulanzen unter Berücksichtigung notwendiger Vorhaltekosten erfolgen.
Das gemeinsame Schreiben haben folgende Städte unterzeichnet: Braunschweig, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Frankfurt am Main, Fulda, Hanau, Heilbronn, Karlsruhe, Kassel, Köln, Leipzig, Magdeburg, Nürnberg, Potsdam, Saarbrücken, Stuttgart und die Landeshauptstadt München.