Städtische Unterstützung der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 11.11.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Am 11.11.2022 haben Sie folgende Anfrage gestellt:
„Die Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München (firm), untergebracht in den Räumlichkeiten des städtisch-unterstützen Vereins Feierwerk e.V., ist eine von mehreren Organisationen der sogenannten ‚Zivilgesellschaft‘ die sich mit der Beobachtung von rechtsextremistischen Vorgängen – oder was man dafür hält – in der Landeshauptstadt befasst. Immer wieder fällt die firm dabei auch mit Verunglimpfung und Hetze gegen Akteure auf, die nicht der Beobachtung des für die Extremismusbekämpfung zuständigen Verfassungsschutz unterliegen, wie beispielsweise Abtreibungsgegner.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrer Anfrage Folgendes mit:
Frage 1:
Erhält die firm finanzielle Mittel seitens der Stadt München und falls ja, in welcher Höhe? (Bitte die ggf. bereitgestellten Mittel für die letzten 5 Jahre aufschlüsseln.)
Antwort:
2018: 157.813 Euro
2019: 161.443 Euro
2020: 251.003 Euro
2021: 255.356 Euro
2022: 255.548 Euro
Frage 2:
Erhält die firm sonstige Unterstützungsleistungen der Stadt München, bspw. in Form der Zuarbeit durch städtische Stellen, Abstellung von Mitarbeitern, sonstiger Dienstleistungen oder der Bereitstellung von Büromitteln, etc.? (Bitte die ggf. erbrachten Leistungen für die letzten 5 Jahre aufschlüsseln.)
Antwort:
Nein.
Frage 3.1:
Im Fall, dass Mittel und Leistungen nach 1. und 2. vorliegen, weshalb hat man sich seitens der Stadt zu diesen Maßnahmen entschlossen?
Antwort:
Die Finanzierung geht auf die Stadtratsbeschlüsse der Vollversammlung vom 28.9.2016 (Nr. 14-20/V 06652) sowie des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 20.11.2019 (Nr. 14-20/V 14061) zurück.
Frage 3.2:
In Anbetracht dessen, dass die firm mit Flugblättern und weiteren Publikationen in den vergangenen Jahren wiederholt und aktiv durch sogenanntes „Negative Campaigning“ Stimmung gegen einzelne Parteien in die jeweiligen Wahlkämpfe gemacht hat, liegt im Fall solcher Unterstützungsleistungen nicht eine mit Steuergeldern finanzierte Beeinflussung der Wahlen zu Ungunsten der betroffenen Parteien vor?
Antwort:
Nein.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.