Freilegung und Renaturierung des „Krautgarten-Grabens“ in St. Emmeram
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.12.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie fordern in Ihrem Antrag das Baureferat auf, den „als ‚Krautgarten-Graben‘ bezeichneten Nebenarm des Brunnbachs entlang der St. Emmerams-Mühle bis zum denkmalgeschützten Pumpen- und Floßwärterhäuschen wieder freizulegen und zu renaturieren.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.12.2022 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Im Juni 2019 wurde seitens der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss Bogenhausen ein gleichlautender Antrag gestellt (BA-Antrag Nr. 14-20/B 06478). Dieser wurde vom Baureferat (Hauptabteilung Ingenieurbau) mit Schreiben vom 8.11.2019 beantwortet.
Sie finden dieses Schreiben in der Anlage.
Da sich keine Änderungen zur Sachlage ergeben haben und die erforderlichen Grundstücke bis heute in Privatbesitz sind, besteht nach wie vor leider keine Möglichkeit, den Krautgarten-Graben zu renaturieren.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7500516#ergebnisse