Missstände in der Grundschule an der Baierbrunner Straße umgehend beheben
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Rathaus Umschau 48 / 2023, veröffentlicht am 09.03.2023
Missstände in der Grundschule an der Baierbrunner Straße umgehend beheben
Antrag Stadrats-Mitglieder Veronika Mirlach und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.5.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 18.5.2022 Folgendes beantragt:
„Nach einem Bericht der Abendzeitung herrschen in der Grundschule an der Baierbrunner Straße in den Containerräumen untragbare Zustände (zugemauerte Toiletten, ein Schrank, der durch den Boden bricht und schwarzer Schimmel, der sich durch Wände und Böden zieht). Erste Eltern melden nach diesem Bericht ihre Kinder bereits von der Schule ab. Wie das Baureferat mitgeteilt hat, werden die Mängel bereits behoben bzw. schwerpunktmäßig in den Pfingst- und Sommerfeier abgestellt. Die Landeshauptstadt München wird daher aufgefordert, zeitnah und in regelmäßigen Abständen einen Sachstandsbericht über die Behebung der Missstände in der Grundschule an der Baierbrunner Straße zu geben.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Auftrag mit Schreiben zu beantworten.
In der Pavillonanlage der Grundschule Baierbrunner Straße ist in der Vergangenheit Wasser in das Gebäude eingedrungen. Infolgedessen kam es zu Feuchteschäden, vor allem im Bereich des Bodens.
2022 wurde nach der Beseitigung der Ursachen mit der Sanierung in mehreren Abschnitten begonnen. Die Hauptsanierungsarbeiten fanden während der Sommerferien statt. Zum Beginn des Schuljahres 2022/23 konnte der Schule und dem Kooperativen Ganztag das erste Obergeschoss und ein Teil des Erdgeschosses inklusive Mensa zur Nutzung übergeben werden. Das zweite Obergeschoss wurde zum Jahresbeginn 2023 in Betrieb genommen.
Der letzte zu sanierende Bereich im Erdgeschoss wird nach den Faschingsferien 2023 zur Verfügung gestellt, so dass dann alle für die Nutzung durch die Schule und den Kooperativen Ganztag vorgesehenen Flächen wieder zur Verfügung stehen. Im Nachgang werden für die Nutzung nicht relevante Kleinflächen saniert.
Die Sanierungsarbeiten werden durch ein Sachverständigenbüro fachlich begleitet. Der Sanierungserfolg wird mit Kontrollmessungen sichergestellt. Das Referat für Klima- und Umweltschutz bewertet die Messergebisse und erteilt auf dieser Basis die Nutzungsfreigabe.Die Maßnahmen sind in sehr enger Abstimmung mit der Schulleitung und der Leitung des Kooperativen Ganztages sowie mit begleitenden Informationsveranstaltungen für Schulfamilie und Vertreter*innen des Bezirksausschusses erfolgt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.