Versorgungssicherheit und Klimaschutz: Mit gutem Beispiel voran I: Richtwert der Raumtemperatur auf 20 Grad in beheizten und 26 Grad in gekühlten städtischen Gebäuden festsetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste)
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 13.5.2022 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, den Richtwert für die Raumtemperatur in allen städtischen Büros, Schulklassenräumen, usw. während der Heizungsbetriebsphase auf 20 Grad Celsius festzulegen, sowie für Räume, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen (z.B. Kopierräume, Flure), Klassenräume in der Ferienzeit und Sporthallen den Richtwert für die Raumtemperatur auf 17 Grad festzulegen, gemessen gemäß ASR A3.5 an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6m und bei ste- hender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1m über dem Fußboden. Eine Klimatisierung zur Kühlung soll erst erfolgen, wenn der Richtwert für die Raumtemperatur von 26 Grad Celsius überschritten wird. Damit die Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Gebäude sich über die jeweils aktuelle Raumtemperatur informieren können, sollen alle Räume unverzüglich mit Raumthermometern ausgestattet werden, mit denen in den nach ASR A3.5 vorgesehenen Höhen gemessen wird.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Inhaltlich können wir Ihnen zu Ihrem Antrag mitteilen, dass Ihren Intentionen bereits weitgehend entsprochen wurde:
Die Richtwerte für Raumtemperaturen in Klassenzimmern von Schulen und Aufenthaltsräumen von Kindertagesstätten sind schon seit Jahren auf 20°C festgelegt worden. Für Sporthallen, Gymnastikräume und Werkstätten gelten 17°C und für Flure, Treppenhäuser und Toilettenräume 15°C. Für den Bereich anderer Gebäude, wie z.B. der Bürogebäude, beauftragte Herr Oberbürgermeister Reiter mit Schreiben vom 28.7.2022 an alle Referateverschiedene Maßnahmen, um den Energieverbrauch in der Stadtverwaltung möglichst schnell signifikant zu senken. Dabei wurde der Richtwert für Büroräume sogar auf nur 19°C festgelegt. Diese Anordnung des Oberbürgermeisters wurde durch die eingesetzte Projektgruppe Energiemangel koordiniert und die Umsetzung unverzüglich veranlasst.
Eine Gebäudekühlung wird aus energetischen und wirtschaftlichen Gründen in städtischen Liegenschaften grundsätzlich vermieden. Sie wird nur dann vorgesehen, wenn besondere Gründe diese erfordern. Ein Grund könnte z.B. sein, dass eine bestimmte Luftfeuchtigkeit eingehalten werden muss, um museale Exponate zu erhalten. Des Weiteren können auch arbeitsschutzrechtliche Gründe für eine Gebäudekühlung sprechen, wenn einzelne Räume oder Bereiche nicht ausreichend über Fenster belüftet werden können und im Sommer eine deutliche und längerfristige Überschreitung der zulässigen Höchsttemperaturen zu erwarten ist. In diesen besonderen Fällen ist es nicht ohne weiteres möglich, auf die Kühlung zu verzichten. In diesem Sinne wurde Ihr Antrag durch die Antwort des Herrn Oberbürgermeisters mit Schreiben vom 14.10.2022 „Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Vollversammlung am 27.7.2022, Klimaanlagen in den städtischen Sitzungssälen ausschalten!“ bereits beantwortet (Antrag Nr. 20-26/A 02959 von der Fraktion ÖDP/München-Liste vom 26.7.2022). Sofern Büroräume mit Kühlung ausgestattet sind, aktiviert sich diese frühestens ab einer Raumtemperatur von 26 °C.
Durch die konsequente Umsetzung der geforderten Energiesparmaßnahmen, insbesondere durch die Reduzierung der Raumtemperatur, konnten signifikante Einsparungen erreicht werden. Eine Ausstattung aller Räume mit Thermometern ist daher nicht notwendig. Zur Regelung der Heizungsanlage werden die notwendigen Temperaturen an verschiedenen Stellen gemessen und verarbeitet. Abweichungen im Einzelfall werden durch die technischen Hausverwaltungen aufgenommen und korrigiert.
Dieses Antwortschreiben ist mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz abgestimmt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.