Lasst endlich unsere Kinder in Ruhe! Sofortiger Stopp der Impfwerbung in Kindergärten.
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 16.9.2022
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass das Gesundheitsreferat aufgefordert wird, die Produktion des Informationsflyers „Mehr Sicherheit für Herbst und Winter – Die Corona-Impfung für Kinder und Erwachsene/Eltern“ unverzüglich einzustellen, von einer weiteren Verbreitung desselben abzusehen, und sämtliche bisher verteilten Exemplare (insbesondere in Kindergärten) wieder einzuziehen.
Die Information zur Corona-Schutzimpfung erfolgt durch das Gesundheitsreferat in eigener Zuständigkeit. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.9.2022 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Eine der Hauptaufgaben des Gesundheitsreferats bei der Pandemiebewältigung ist die umfassende Information der Bevölkerung über Möglichkeiten des Schutzes gegen das Coronavirus. Die Impfung gegen das Coronavirus stellt dabei eine der wichtigsten Maßnahmen dar, da sie insbesondere einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet.
Wie Personen anderer Altersgruppen sind auch Kinder dem Risiko einer Corona-Infektion ausgesetzt. Sie können sich anstecken, das Virus weitergeben und mit unterschiedlicher Schwere an Corona erkranken. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Ständige Impfkommission seit geraumer Zeit auch die Impfung für Kinder und hat ihre Empfehlungen zuletzt am 17.11.2022 auf Säuglinge und Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren ausgeweitet. Bei der Impfung von Kindern liegt ein besonderes Augenmerk auf einer individuellen Risikoeinschätzung und ärztlichen Beratung.
Das Gesundheitsreferat orientiert sich bei der Information über Impfangebote stets an den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den jeweilsaktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission – so auch im Fall des regelmäßig aktualisierten Informationsflyers für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Durch die Bereitstellung des Flyers in üblicherweise digitaler Form über das Referat für Bildung und Sport sowie die Schul- und Einrichtungsleitungen kann ein großer Personenkreis niedrigschwellig erreicht und über die Impfmöglichkeiten informiert werden. Eine Veränderung des bisherigen Vorgehens ist aus Sicht des Gesundheitsreferates nicht angezeigt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.