Werden „Letzte Generation“, „Scientist Rebellion“ und Co. direkt oder indirekt von der Landeshauptstadt München gefördert?
Anfrage Stadträte Andreas Babor, Winfried Kaum und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 4.11.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 4.11.2022 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Mitglieder der so genannten ‚Letzte(n) Generation‘ und ‚Scientist Rebel- lion‘ haben in München in den letzten Tagen unter anderem BMW attackiert und durch ‚Klebe-Aktionen‘ den Verkehr behindert. Weitere solcher ‚Aktionen‘ sind zu befürchten. Es wäre vollkommen inakzeptabel, wenn diese oder vergleichbare Organisationen von der Landeshauptstadt München (LHM) mittel- oder, noch schlimmer, unmittelbar gefördert werden würden.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wurden „Letzte Generation“, „Scientist Rebellion“ oder ähnlichen Organisationen in den vergangenen zwölf Monaten Räumlichkeiten der LHM zur Verfügung gestellt? Wie geht die LHM mit der Vergabe von Räumlichkeiten an diese in Zukunft um?
Antwort:
Da die genannten Bewegungen keinerlei formale Organisations-/Rechtsform haben, gibt es auch keine Raumüberlassungen an die Gruppierungen. Auch Raumvergaben an andere Organisationen, die unter Angabe eines anderen Nutzungszwecks etwa der Vorbereitung einer derartigen Protestaktion dienten, sind nicht bekannt. Etwaige Raumüberlassungsanfragen von Personen und Organisationen werden auch in Zukunft von der Verwaltung entsprechend der einschlägigen Regularien geprüft. Veranstaltungen oder Versammlungen mit erkennbar rechtswidrigem Inhalt oder rechtswidriger Zielsetzung werden in städtischen Räumen nicht genehmigt.
Frage 2:
Wurden „Letzte Generation“, „Scientist Rebellion“ oder ähnliche Organisationen in den vergangenen zwölf Monaten finanziell von der LHM unter- stützt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Nein.
Frage 3:
Dürfen „Letzte Generation“, „Scientist Rebellion“ oder ähnliche Organisationen ihr Infomaterial in Räumlichkeiten der LHM oder in Räumlichkeiten von Vereinen oder Institutionen, die von der LHM gefördert werden, auslegen? Wenn ja, in welchen? Wie wird an den Münchner Schulen sicherge- stellt, dass „Letzte Generation“, „Scientist Rebellion“ oder ähnliche Organisationen keinen Zugriff auf die Schülerinnen und Schüler haben?
Antwort:
In städtischen Räumlichkeiten sowie in Räumen von der Stadt geförderter Institutionen können – je nach Widmung und Nutzung – auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen Material auslegen. Schriften mit rechtswidrigen oder diskriminierenden Inhalten sind selbstverständlich ausgeschlossen.
Zur letzten Teilfrage teilt das RBS mit:
Schulfremde Personen und Organisationen haben keinen Zutritt zu den Schulgebäuden. Werden diese als solche identifiziert und können keinen plausiblen Grund nennen, werden diese gebeten, das Schulhaus zu verlassen. Potenzielles Infomaterial muss zuvor mit der jeweiligen Schulleitung abgeklärt und genehmigt werden. Das Schulpersonal sichtet regelmäßig die „Auslage“ und entfernt entsprechendes „Infomaterial“. Vorgänge im öffentlichen Raum (vor den Schulen) können nicht überwacht werden.
Frage 4:
Inwieweit verstößt das Auslegen von vorgenanntem Infomaterial gegen die Förderrichtlinien der LHM?
Antwort:
Im Rahmen der jeweiligen Förderrichtlinien können Zuschussempfänger*innen Informationsmaterial von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Bewegungen in ihren Räumlichkeiten auslegen. Mit dem Förderbescheid werden die Zuschussnehmer*innen i.d.R. verpflichtet, keine rassistischen, antisemitischen, sexistischen, LGBTIQ*-feindlichen oder sonstigen menschen- und demokratiefeindlichen Inhalte darzustellen und/oder zu verbreiten. Daneben sind selbstverständlich auch Schriften mit rechtswidrigen Inhalten untersagt.