Wie ist der Status der Verhandlungen zum ehemaligen BfB Geländes am Leuchtenbergring?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 29.11.2022
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Ihre Anfrage vom 29.11.2022 betrifft den Stand der Verhandlungen zum ehemaligen Gelände der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) am Leuchtenbergring.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Status der Verhandlungen zwischen der LHM und der BImA?
Antwort:
Derzeit sind der Gutachterausschuss München (GA), der mit der Erstellung des Bewertungsgutachtens beauftragt ist, und die Gutachter*innen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Abstimmung über die Bewertungsgrundlagen. Der GA geht von einem Verkehrswert für „Gemeinbedarf“ aus, die BImA aufgrund der Wertermittlungsrichtlinien des Bundes von der Qualität „Bauerwartungsland“. Da es hierbei um erhebliche Wertunterschiede geht, ist eine Einigung nur schwer zu finden. Die Gespräche dauern an.
Frage 2:
Wie viel Verhandlungszeit ist noch gegeben, bevor die BImA Verhandlungen mit einem anderen potenziellen Käufer aufnehmen könnte oder selbst das Gelände einer Nutzung zuführt?
Antwort:
Die BImA teilt auf Anfrage mit:
„Das Verfahren ab Ausübung des Erstzugriffs bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sollte einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten.“
In Gesprächen hat die BImA aber weiterhin signalisiert, an die Landeshauptstadt München (LHM) verkaufen zu wollen.
Frage 3:
Wurden Fragen zu der kulturellen Zwischennutzung und die Pläne aus dem Stadtrat schon an die BImA adressiert? Gab es zu diesen Fragen und Plänen schon eine Rückmeldung der BImA?
Antwort:
Auf die Antwort vom 2.2.2023 zu Stadtrats-Antrag Nr. 20-26/A 02677 vom 28.4.2022 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI wird Bezug genommen.
Frage 4:
Wie ist der Status der Teilanmietung durch den Katastrophenschutz? Wann wird/wurde diese Anmietung und Nutzung beendet?
Antwort:
Der Überlassungsvertrag läuft unbefristet mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Ein Ende der Nutzung steht nicht fest.
Frage 5:
Gab es bis jetzt konkrete Verhandlungen zur weiteren Teilanmietung des ehemaligen BfB-Geländes für eine Nutzung außerhalb des Katastrophenschutzes?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 6:
Wie schätzt die Verwaltung die Verhandlungen mit der BImA ein und ist eine Einigung im Jahr 2023 absehbar?
Antwort:
Sofern sich die Bewerter*innen auf beiden Seiten – ggf. aufgrund politischer Unterstützung – einigen können, wäre eine Einigung im Jahr 2023 möglich.