Hilfe für Münchner*innen mit niedrigem Einkommen ausgeweitet
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Rathaus Umschau 53 / 2023, veröffentlicht am 16.03.2023
Wegen der erheblichen Preissteigerungen in den vergangenen beiden Jahren hat der Sozialausschuss des Stadtrats die Einkommensgrenzen angehoben, die Grundlage für den Anspruch Münchner Bürger*innen auf freiwillige Leistungen der Stadt München sind. So steigt die Grenze beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt von 1.540 auf 1.660 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2.460 auf 2.650 Euro netto. Ab dem 1. April können deshalb nun mehr Menschen mit niedrigem Einkommen die zahlreichen Vergünstigungen nutzen, wie zum Beispiel den München-Pass und die damit verbundene IsarCard S, den kommunalen Stromkostenzuschuss, den sozialen Mittagstisch in Einrichtungen der offenen Altenhilfe und Zuschüsse aus dem Wärmefonds der Stadtwerke München.
Die Einkommensgrenzen wurden bisher im Rahmen der Erstellung der Armutsberichte ermittelt und waren bis zur Vorlage des nachfolgenden Armutsberichts gültig. Grundlage für den aktuellen Armutsbericht, der dem Stadtrat im Dezember 2022 vorgestellt wurde, waren Daten aus dem Jahr 2021.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Seit der letzten Anhebung ist es zu erheblichen Preissteigerungen gekommen. Von 2021 bis 2022 betrug die Inflation rund acht Prozent. Besonders stark sind die Preise in den Bereichen Energie und Lebensmittel gestiegen. Vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen trifft das besonders hart, da sie einen größeren Teil ihrer Ausgaben für Lebensmittel und Energie aufwenden als Haushalte mit höheren Einkommen. Mit diesem Stadtratsbeschluss signalisieren wir: Die Stadt steht weiterhin fest an der Seite der Münchner*innen mit niedrigen Einkommen. Besonders freut mich, dass wir jetzt für noch mehr Menschen die sozialen Härten abfedern können.“
Zukünftig werden die Einkommensgrenzen für die freiwilligen Leistungen jährlich zum 1. April angepasst.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Der nächste Armutsbericht wird im Jahr 2026 vorgestellt. Wenn erst zu diesem Zeitpunkt neue Grenzen festgelegt werden würden, könnten die zwischenzeitlichen Preissteigerungen nicht berücksichtigt werden. Damit würde die kommunale Unterstützung der Münchner*innen, die geringere Einkommen haben, der tatsächlichen Preisentwicklung deutlich hinterherhinken, das wollen wir mit der jährlichen Anpassung verhindern.“