Am Sonntag,19. März, wird der Münchner Migrationsbeirat gewählt. Das sollten Wähler*innen wissen:
Wer darf wählen?
Alle Münchner*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mehr als sechs Monaten in München wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen bei der Migrationsbeiratswahl wählen. Sie sind wahlberechtigt und werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Personen, die neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, konnten beantragen, in das Wählverzeichnis aufgenommen zu werden. Das galt auch für Personen, die nach dem 18. März 2011 eingebürgert worden sind. Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis ist am 3. März 2023 abgelaufen.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird von 8 bis 18 Uhr in 31 Wahlräumen über alle Stadtbezirke verteilt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht findet, kann mit einem gültigen Ausweisdokument (Identitätsausweis, Reisepass) in dem für die Person bestimmten Wahlraum wählen.
Sollte jemand nicht wissen, in welchem Wahlraum er wählen darf, kann er sich an die telefonische Hotline des Wahlamts (233-96233) wenden. Die Hotline ist Samstag, 18. März, von 8 bis 12 Uhr und am Wahltag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Außerdem ist online unter http://www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl ein Straßen- und ein Wahlraumverzeichnis hinterlegt, mit dessen Hilfe der richtige Wahlraum gefunden werden kann.
Wie kann man per Brief wählen?
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 17. März, 12 Uhr, im Kreisverwaltungsreferat oder in einer der Bezirksinspektionen Mitte, Ost, West oder Nord persönlich abgeholt werden. Die Ausgabestellen und Öffnungszeiten finden sich unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl.
Bis wann müssen Briefwahlunterlagen abgegeben werden?
Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Sonntag, 19. März, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Briefwahlunterlagen, die nach der genannten Abgabefrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Beim Versand sollten die Postlaufzeiten beachtet werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch in die Behördenbriefkästen an der Ruppertstraße 19 beim Kreisverwaltungsreferat oder beim Rathaus am Marienplatz 8 eingeworfen werden, die letztmalig am Sonntag, 19. März, um 18 Uhr geleert werden. Die Briefwahlunterlagen können nicht in einem Wahlraum abgegeben werden.
Sind die Information in mehreren Sprachen verfügbar?
Die Informationen zur Migrationsbeiratswahl sind in Deutsch und in 14 weiteren Sprachen (Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurmandschi, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch) verfügbar. Die mehrsprachigen Infos sind unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl zu finden.
In mehreren Sprachen wird dort und auf der „Integreat-App“ erklärt, wer wählen darf, was in der Wahlbenachrichtigung steht, wie man die Briefwahlunterlagen beantragt und bis wann diese spätestens beim Wahlamt eingehen müssen. Zusätzlich gibt es Informationen zum Wahlsystem und wie man seine Stimmen verteilen kann, ohne dass der Stimmzettel ungültig wird.
Außerdem ist unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl ein Online-Probestimmzettel veröffentlicht. Damit kann man unverbindlich üben und ausprobieren, wie man bei der Wahl seine 40 Stimmen verteilen kann.
Wer hilft bei Fragen?
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter*innen des Wahlamts gerne weiter – am Telefon unter 233-96233, per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de oder über einen Live-Chat unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl. Der Telefonservice und der Chat sind zu folgenden Zeiten erreichbar: heute, Donnerstag bis 15 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr, Samstag 8 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr.