Genehmigungen für den Verkauf auf dem Schwabinger Künstlermarkt
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Rathaus Umschau 54 / 2023, veröffentlicht am 17.03.2023
Das Kreisverwaltungsreferat erteilt ab Montag, 20. März, Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbst gefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße vom Siegestor bis zur Martiusstraße. Der Schwabinger Künstlermarkt geht bis zum 29. Oktober.
Zugelassen sind eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten, etwa Malerei, Grafik, Skulpturen, Originaldrucke oder Originalfotografie. Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware sind nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann auch nicht erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird. Beim Erstantrag müssen die Künstler*innen persönlich und mit einem gültigen Ausweis vorsprechen. Die Bewerber*innen müssen über 18 Jahre alt sein. Bürger*innen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zudem die Zustimmung der Ausländerbehörde.
Benötigt werden bei der Antragstellung außerdem ein oder mehrere Verkaufsmuster. Die Gebühr beträgt 80 Euro. Genehmigungen können bei der Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56, Telefon 233-38612, E-Mail bi-nord.kvr@muenchen.de, beantragt werden.