Unterstützung des Sozialreferats
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Rathaus Umschau 54 / 2023, veröffentlicht am 17.03.2023
Unterstützung des Sozialreferats
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.4.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen:
1.freie und neu beschlossene Stellen des Sozialreferats rasch auszuschreiben,
2.die Freimeldung nichtausschreibungspflichtiger Stellen umzusetzen, 3.bedarfsgerecht und zeitnah Personal zu akquirieren zur Unterstützung der Antragssachbearbeitung nach dem AsylblG durch die soziale und pädagogische Betreuung,
4.den Ordner der Berufsfeuerwehr wieder zugänglich zu machen, 5.kostenfreie Corona-Tests vor den Erstanlaufstellen und Unterkünften bereitzustellen und
6.die Mitarbeiter*innen an den Erstanlaufstellen mit Diensthandys mit Übersetzungs-App auszustatten oder besser noch einen Dolmetscherpool vorzuhalten.
Ihre Antragspunkte werden und würden im Rahmen des laufenden Vollzugs von u.a. Personalangelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung bearbeitet.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wegen der hohen und immer noch anhaltenden krisenbedingten Arbeitsbelastung in allen betroffenen Bereichen konnte eine Beantwortung der Antragsgegenstände leider nicht eher erfolgen. Es wurden daher zwei Terminverlängerungen bis einschließlich 3.3.2023 beantragt.
Zu Ihrem Antrag vom 27.4.2022 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Zu 1: Freie und neu beschlossene Stellen des Sozialreferats rasch auszuschreiben
Sie können versichert sein, dass sowohl das Personal- und Organisationsreferat (POR) als auch die Geschäftsleitung des Sozialreferats alles Erdenk-liche tun, um den Personalbestand des Sozialreferats im Sinne der bestmöglichen Versorgung unserer Bürger*innen nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern auch deutlich aufzustocken. Erschwert werden die Bemühungen allerdings durch den deutlich wahrnehmbaren Fachkräftemangel in nahezu allen relevanten Professionen. Dieser Situation wurde bzw. wird mit folgenden Instrumenten begegnet:
-Sowohl im Verwaltungsdienst als auch im Sozial- und Erziehungsdienst werden Sammelausschreibungen aufgelegt, mit denen möglichst alle unbesetzten Stellen in einem Verfahren ohne Reibungsverluste und zeitliche Verzögerungen besetzt werden können.
-Die Sammelausschreibungen für die 2. und 3. Qualifizierungsebene (QE) Verwaltungsdienst werden geöffnet für verwaltungsaffine Quereinsteiger*innen; d.h., dass auch Personen ohne klassische Verwaltungsausbildung beschäftigt werden können.
-In der ersten referatsübergreifenden Sammelausschreibung für den Sozial- und Erziehungsdienst werden aktuell auch Stellen des Referats für Bildung und Sport sowie des Gesundheitsreferats besetzt, um möglichst allen Interessent*innen mit nur einer Bewerbung eine geeignete Stelle anbieten zu können. In der Ausschreibung wurde offensiv für den Einsatz bei der Landeshauptstadt München (LHM) geworben, u.a. auch mit einem Video in den sozialen Netzwerken.
Für die nächste Ausschreibung wird die mittlerweile vom TVöD-SuE vorgesehene Öffnung für Bewerber*innen anderer Studienrichtungen geprüft, um den Bewerberkreis zu erweitern.
-Am 2.1.2023 wurden 82 ehemalige Mitarbeiterinnen aus den CTT-Teams des Gesundheitsreferats als neue Mitarbeiter*innen des Sozialreferats begrüßt. Sie erhielten pünktlich vor Weihnachten nach der Matchingaktion des POR ihre Anschlussarbeitsverträge und werden in nahezu allen Bereichen des Sozialreferats eingesetzt.
-Darüber hinaus wird gemeinsam mit dem POR überlegt, wie der Ablauf klassischer Bewerbungs- und Einstellungsverfahren beschleunigt und damit Bewerber*innenverlusten vorgebeugt werden kann, z.B. mit verbindlichen Einstellungszusagen, schnell ausgestellten Führungszeugnissen u.v.m.
-Seit 1.12.2022 erhalten städtische Mitarbeiter*innen deutlich erhöhte Prämien für die Anwerbung neuer Mitarbeiter*innen. Belohnt wird seither auch die Anwerbung von Sozialpädagog*innen aller Fachrichtungen, von Kinderpfleger*innen sowie von klassischen Verwaltungskräften der 2. und 3 QE.Ich gehe zudem davon aus, dass der Sozial- und Erziehungsdienst durch die Verbesserungen des TVöD-SuE zum 1.1.2022 (Gewährung von Regenerations- und Umwandlungstagen und SuE-Zulage) insgesamt deutlich attraktiver wird und die Situation in der Personalgewinnung sich auch im Sozialreferat wieder verbessert.
Zu 2.: Die Freimeldung nichtausschreibungspflichtiger Stellen umzusetzen
Am 31.10.2022 wurde in Wilma der Arbeitsraum SozStellenfreimeldung eröffnet. Mittlerweile wurde der Arbeitsraum von 826 Beschäftigten abonniert. Als erste Ausschreibung wurde am 11.11.2022 die referatsübergreifende Sammelausschreibung für Sozialpädagog*innen in S11b bis S14 veröffentlicht.
Zu 3.: Bedarfsgerecht und zeitnah Personal zu akquirieren zur Unterstützung der Antragssachbearbeitung nach dem AsylblG durch die soziale und pädagogische Betreuung
Insgesamt wurden zur Bewältigung der Krise seit Mitte März 2022 532 Kolleg*innen (Stand Januar 2023) eingesetzt, um alle unmittelbar und mittelbar anfallenden Aufgaben zu erledigen. Davon wurden 279 Kolleg*innen aus anderen Referaten über das POR ins Sozialreferat abgeordnet und 253 Kolleg*innen aus dem Sozialreferat unterstützten in besonders belasteten Bereichen. Aktuell sind 46 Kolleg*innen aus anderen Referaten und 59 Kolleg*innen aus dem Sozialreferat eingesetzt, davon 45 Hilfskräfte aus dem Personalpool Ukraine hauptsächlich in den Sozialbürgerhäusern und zehn Dienstkräfte über Zwangsverpflichtung im Young Refugee Center. Zusätzlich zu den offiziell über das Personalmanagement des Sozialreferats zugeordneten Kolleg*innen haben rd. 130 Mitarbeiter*innen des Sozialreferats kollegial aufgrund von direkten Absprachen zwischen den Dienststellen ausgeholfen und sind teilweise noch im Einsatz.
Das Personalmanagement bei der Geschäftsleitung koordiniert den gesamten sich aus der Ukraine-Krise ergebenden Personalbedarf, vermittelt Einsätze sozialreferatsinterner Mitarbeiter*innen, leitet Personaleinsätze durch Peiman.POR und vermittelt extern eingestellte Hilfskräfte aus dem Ukraine-Personalpool.
Zum 31.3.2023 stellt Peiman.POR die Personaleinsätze aus anderen Referaten ein.
Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der im Zuge der Ukraine-Krise geschaffenen Stellen bis zur Jahresmitte 2023 besetzt sein wird und sich damit der Unterstützungsbedarf im Sozialreferat weiter reduzieren wird.Zu 4.: Den Ordner der Berufsfeuerwehr wieder zugänglich zu machen
Nach Auskunft der Branddirektion und deren Datenschutzstelle kann im Laufwerk L:\BFM\Ukraine-Krise aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Freigabe für jede*n nicht genehmigt werden. In der Akutphase zu Beginn der Ukrainekrise gab es wohl eine Freischaltung für alle ca. 4.000 Mitarbeitenden des Sozialreferates wie auch der Branddirektion, was jedoch auf Dauer nicht als sinnvoll erachtet wurde. Sollten Mitarbeiter*innen des Sozialreferates einen Zugriff auf diesen Ordner benötigen, kann jedoch über den Service-Desk der Zugriff im jeweiligen Einzelfall beantragt und umgehend freigeschalten werden.
Zu 5.: Kostenfreie Corona-Tests vor den Erstanlaufstellen und Unterkünften bereitzustellen
Das Gesundheitsreferat nahm zu diesem Thema bereits im April 2022 Stellung.
Zwischenzeitlich hat die Pandemie stark abgenommen. Nach wie vor orientieren sich aber die Maßnahmen zum Schutz des Personals vor Corona-Infektionen innerhalb der Geschäftsbereiche der LHM an den durch das Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) vorgegebenen Regelungen, welche in der jeweils gültigen Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) des Freistaates Bayern bekanntgegeben und veröffentlicht werden. Zurzeit ist die 17. BayIfSMV vom 30.9.2022, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8.12.2022, maßgeblich. Das POR erstellt in Anlehnung an die BayIfSMV wiederum im Zusammenspiel mit der Personalvertretung die DA Corona, die wiederum auf den bestmöglichen Schutz der Mitarbeiter*innen der LHM abzielt.
Durch weitreichende Aufhebungen von Schutzmaßnahmen durch das StMGP sind stringente 3G-Maßnahmen oder zusätzliche Teststationen nicht mehr generell vorgesehen. In den Bereichen, in denen Geflüchtete aufgenommen und betreut werden, wurden spezielle Test- und Absonderungskonzepte erstellt, die dem Schutz anderer Geflüchteter sowie allen eingesetzten Mitarbeiter*innen in der Flüchtlingsbetreuung gerecht werden. So wurden beispielsweise Beauftragungen an Betreiber*innen von Teststationen erteilt, die in unmittelbarer Nähe von Unterkünften Corona-Tests durchführen. Corona positiv getestete Geflüchtete wurden automatisiert in Corona-Unterkünften abgesondert, solange die Isolation von positiv auf Corona getesteten Personen vorgeschrieben war. Dort erfolgte die weitere Betreuung durch geschultes Personal.
Aktuell besteht keine Isolationspflicht für infizierte Personen. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften auf freiwilliger Basis vorübergehend in einem Quarantä-ne-Hotel unterzubringen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu existiert jedoch nicht.
Das Sozialreferat hat bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen und umgesetzt, um die Mitarbeiter*innen zu schützen. Weitere Maßnahmen sind durch die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen durch die betriebsärztlichen Dienste durch das Sozialreferat ebenfalls eingeleitet worden. Aus diesen Beurteilungen werden bei Bedarf weitere und/oder zusätzliche Schritte abgeleitet.
Weiterführend möchte ich aus Sicht des Sozialreferates Folgendes mitteilen:
Zu Beginn der Ankunft erster Geflüchteter in München wurde kurzfristig beim Amt für Wohnen und Migration in der Franziskanerstraße 6-8 das erste kommunale Ankunftszentrum geschaffen. Noch vor Betreten des Gebäudes unter Maskenpflicht bzw. der Weiterleitung von Personen, die in der Richard-Strauss-Straße von den Münchner Freiwilligen in private Quartiere vermittelt wurden, sind Corona-Schnelltests durchgeführt worden. Dieses Ankunftszentrum wurde aufgelöst, weil es in das Hotel Regent in der Seidlstraße 2 verlegt wurde. Dort durchliefen ankommende Personen vor der Registrierung eine Corona-Teststation.
Corona positiv getestete Personen wurden in Quarantäneeinrichtungen des Sozialreferates, vornehmlich im Hotel Star G untergebracht und erst nach Ablauf der Quarantäne und negativer Testung weitervermittelt bzw. in städtische dezentrale Unterkünfte zugewiesen. Dort wurde mittels Catering versorgt.
Mit Eröffnung des kommunalen Ankunftszentrums in der Messe Riem wurde auch dort eine Teststation geschaffen. Ankommende Personen wurden zunächst registriert und durchliefen dann eine Corona-Teststation. Es herrschte Maskenpflicht, Hygieneregeln wurden eingehalten und die mit der Registrierung beauftragten Mitarbeitenden der Aicher-Ambulanz waren durch Plexiglasscheiben geschützt.
Teststationen vor den Sozialbürgerhäusern und dem Dienstgebäude in der Werinherstraße 89 wurden nicht eingerichtet.
Die Beantragung der Unterstützungsleistungen steht jedem Hilfesuchenden zu und bedarf einer gesetzlich geregelten persönlichen Vorsprache (zumindest eines Mitgliedes einer Haushaltsgemeinschaft). Der Andrang Vorsprechender war und ist sehr hoch. Eine Testpflicht vor Betreten der Gebäude durchzusetzen, ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Testpflicht hätte womöglich eskalierenden Situationen Vorschub geleistet. Deshalb hat man von Beginn an den Schutz der Kolleg*innen dadurch sichergestellt, dass Maskenpflicht vorgeschrieben war, auf genügend Abstand geachtet wurde, Hygieneregeln eingehalten wurden, regelmäßiggelüftet wurde und Kolleg*innen im direkten Klient*innenkontakt hinter Plexiglasscheiben arbeiteten.
Zwischenzeitlich wurden die Corona-Regelungen so weit gelockert, dass nur noch die wenigsten der genannten Punkte eine verpflichtende Vorschrift darstellen.
Dennoch genießt der Schutz der Mitarbeitenden weiterhin höchste Priorität.
Mitarbeitenden mit Kund*innenkontakt werden nach wie vor FFP2- und OP-Masken sowie Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Natürlich stehen den Mitarbeitenden auch Desinfektionsmittel, Handseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Auf Abstände und regelmäßiges Lüften wird noch immer großen Wert gelegt und auch die Plexiglasscheiben im Kundenkontakt werden noch von vielen Kolleg*innen genutzt.
In der aktuell in Betrieb befindlichen Erstanlaufstelle (bisher Ankunftszentrum) in der Dachauer Straße 122 ist nach wie vor rund um die Uhr ein Test-Team der Aicher-Ambulanz vor Ort.
Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses haben die Geflüchteten die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis im Star G Hotel in Isolation zu begeben.
Lehnen sie dies ab, besteht für Infizierte die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske auf Gemeinschaftsflächen innerhalb der Unterkunft. Die Bewohner*innen werden durch das Personal dazu stets angehalten, eine Sanktionierung bei Verstößen kann jedoch aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht erfolgen.
Zu 6.: Die Mitarbeiter*innen an den Erstanlaufstellen mit Diensthandys mit Übersetzungs-App auszustatten oder besser noch einen Dolmetscherpool vorzuhalten
Mit der Beschlussvorlage „Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine - Fortsetzung Rahmenfinanzierung Ukraine-Krise ab 2023 – notwendige Sachkosten und Zuschüsse im Amt für Wohnen und Migration“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V08019 vom 30.11.2022) wurden für das Haushaltsjahr 2023 2,555 Mio. Euro zusätzliche Mittel für das Sozialreferat/Koordinationsstelle Dolmetschen beschlossen. Diese sind notwendig, um den nach wie vor stark erhöhten Bedarf an Dolmetschleistungen abzudecken. Für die Abwicklung der zusätzlichen Dolmetschbedarfe wurden zwei zusätzliche, auf drei Jahre befristete Stellen in der Koordinationsstelle Dolmetschen eingerichtet. Die Stellen (E 7 Vermittlung Dolmetscheinsätze und E 9c Koordination Dolmetscher*innen) konnten bereits besetzt werden und die beiden Kollegen befinden sich in der Einarbeitung. Die Koordinierungsstelle Dolmetschen wird derzeit außerdem noch durch den Einsatz von zwei PEI-MAN-Kräften unterstützt. Diese Unterstützung ist derzeit noch dringend notwendig.
Der Dolmetscher*innenpool für Ukrainisch/Russisch wurde erheblich von sechs auf 117 Dolmetscher*innen erweitert und zusätzlich ein Rahmenvertrag mit einem externen Anbieter „dolspot“ abgeschlossen. Den Mitarbeiter*innen in den Ankunftsstationen steht ein Dolmetscher*innenpool zur Verfügung. Die Dolmetschbedarfe der Erstanlaufstationen können vollumfänglich abgedeckt werden. Die Einsatzplanungen erfolgen in enger Kooperation zwischen den Mitarbeiter*innen der Erstanlaufstationen und der Koordinationsstelle Dolmetschen.
Zur weiteren Entlastung hat die Stelle für interkulturelle Arbeit in enger Kooperation mit GPAM und dem IT-Referat die Nutzung einer Dolmetsch-App auf Diensthandys für das Sozialreferat organisiert und bereitgestellt. Leider konnte die Nutzung dieser App aufgrund der Änderungen der Datenschutzbestimmungen des Anbieters nicht fortgeführt werden. Es wird derzeit nach Alternativen gesucht.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.