Teilhabe durch Blindenschrift
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.12.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beauftragen die Landeshauptstadt München, Ausweisdokumente und Bescheinigungen, die im eigenen Wirkungskreis ausgegeben werden, entsprechend mit Brailleschrift zu ergänzen. Es wird Ihrerseits vorgeschlagen, Ausweisdokumente wie zum Beispiel Büchereiausweise, den München-Pass oder Zeitkarten für den ÖPNV mit entsprechenden Braille-Aufklebern zu versehen, um den Menschen mit Seheinschränkungen und blinden Menschen die Unterscheidung von anderen Ausweisdokumenten im Scheckkartenformat zu erleichtern
Für die Art sowie die Ausgabe der Ausweisdokumente und Bescheinigungen im eigenen Wirkungskreis sind die einzelnen Referate und Dienststellen zuständig. Es handelt sich daher um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 6.12.2022 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die verschiedenen Referate der Landeshauptstadt München arbeiten bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich in Eigenverantwortung.
Das Kreisverwaltungsreferat hat mitgeteilt, dass die bundesweit einheitlichen Braille-Aufkleber für die Personalausweise nicht selbst hergestellt, sondern allen Meldebehörden zentral über die Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt werden. Die Kund*innen können beim Beantragen oder beim Abholen jeweils individuell angeben, ob sie den Aufkleber wünschen. Die Geschäftsstelle des Behindertenbeirates verfügt über eine Braille-Zange, um bei Bedarf Aufkleber selbst herzustellen. Diese eignet sich allerdings nicht für die regelmäßige und häufige Nutzung. Die Braille-Zange ermöglicht kleinere Texte oder Beschilderungen vorzunehmen. Hier muss allerdings Buchstabe für Buchstabe einzeln umgesetzt werden.Eine Braille-Zange eignet sich daher nur für einzelne Worte oder z.B. Aufkleber für die Beschilderung von Dienstzimmern.
Von den einzelnen Referaten werden bis hin zum Dienstausweis verschiedene Ausweisdokumente in unterschiedlichem Format und Material an die Bürger*innen sowie Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt München ausgegeben. Nicht alle haben das Format einer Scheckkarte oder sind aus Plastik. Der München-Pass zum Beispiel besteht aus wasser- und reißfestem Spezialpapier und hat mit einem Falz ein unverwechselbares Format. Ein Aufkleber in Brailleschrift ist hier nicht nötig.
Aus diesem Grund erscheint es derzeit nicht sinnvoll, von zentraler Stelle passende Aufkleber für alle Einsatzmöglichkeiten in allen Referaten anfertigen zu lassen. Zuerst muss mit den Referaten geklärt werden, welche Ausweisdokumente an die Bürger*innen ausgegeben werden und welche Möglichkeiten einer Beschriftung gesehen werden bzw. bereits umgesetzt wurden.
Derzeit arbeitet das Sozialreferat federführend, aber unter Beteiligung aller Referate, an der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 07438 „Barrieren im Parteiverkehr abbauen“, die für den Sitzungstermin der Vollversammlung vom 26.4.2023 vorgesehen ist.
Im Zuge dessen, soll ab dem Herbst 2023 die Bildung einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe erfolgen, die sich mit der Bildung einer barrierefreien, gesamtstädtischen Stadtverwaltung als solcher befasst. Das Sozialreferat schlägt vor, in dieser geplanten Arbeitsgruppe das Thema „Teilhabe durch Blindenschrift“ nochmals einzubringen und sich gemeinsam mit den Referaten zu den Möglichkeiten der erbetenen Umsetzung auszutauschen. Die Arbeitsgruppe wird in der Steuerungsgruppe regelmäßig über die Ergebnisse berichten.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.