Sonne in der Stadt – München geht mit gutem Beispiel voran II: PV-Fassaden-Anlagen in die Breite tragen – Vorzeigeprojekt am Heizkraftwerk Süd
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 12.5.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, dass die Stadtwerke München GmbH an der Südfassade des Heizkraftwerkes Süd eine PV-Anlage installiert. Später können das Heizkraftwerk Nord und andere Heizwerke folgen. Zur Finanzierung sollen Sonnenbausteine ausgegeben werden.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Errichtung von PV-Anlagen auf SWM-eigenen Gebäuden fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die Stadtwerke München GmbH um Stellungnahme gebeten, die wir Ihnen im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Die Stadtwerke München haben ihre Aktivitäten im Hinblick auf den lokalen und regionalen Ausbau der Photovoltaik in den letzten Monaten erheblich verstärkt. Die Geschäftsführung hat im September 2022 eine PV-Pflicht für alle SWM-eigenen Gebäude beschlossen: ‚Mit sofortiger Wirkung gilt eine Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf (und wenn möglich an) allen Bauwerken der SWM. Insbesondere gilt dies für Bürogebäude, technische Gebäude der Erzeugung und Versorgung sowie der Wassergewinnung, Betriebshöfe, Werkstätten, etc.‘
Eine Task Force hat sämtliche Gebäude der SWM auf grundsätzliche PV-Eignung untersucht und einen Fahrplan für die Umsetzung erarbeitet. Um einen möglichst schnellen Ausbau zu erreichen, liegt der Fokus zunächst auf großen und einfach umzusetzenden Dachflächen. Alle geeigneten Flächen wurden in eine sukzessive abzuarbeitende Reihenfolge gebracht. Die Errichtungskosten einer Fassadenanlage liegen deutlich über den Kosten einer Aufdach-PV-Anlage, weshalb diese in der Priorität zurückgestellt werden. Sollten sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern,kann auch die Priorisierung geändert werden. Es ist zu berücksichtigen, dass es auch unter Klimaschutzgesichtspunkten richtig ist, die Anlagen mit den geringsten Kosten und einer einfacheren und damit schnelleren Realisierbarkeit den Vorzug zu geben.
Insgesamt haben sich die SWM das Ziel gesetzt, in München bis 2025 mindestens 25 MW Aufdach-PV-Anlagen zu realisieren.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.