Versorgungssicherheit und Klimaschutz: Mit gutem Beispiel voran V: Spritsparen bei den Dienstfahrzeugen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 13.5.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Es handelt sich hierbei um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist. Erlauben Sie mir deshalb, dass ich Ihnen in Briefform antworte. Die Bearbeitung hat sich wegen Personalabstellung für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine etwas verzögert.
In Ihrem Antrag fordern Sie bei städtischen Dienstfahrzeugen eine Budgetierung von jährlicher Kilometerleistung und jährlichem Treibstoffverbrauch. Das Jahresbudget soll für 2022 nicht über dem Verbrauch bzw. der Kilometerleistung pro Fahrzeug von 2020 liegen und zur Senkung dieser Parameter ein Anreizsystem entwickelt werden.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags holte das Direktorium bei den Fuhrparkmanagements des Baureferats, der Münchner Stadtentwässerung, des Abfallwirtschaftsbetriebs, der Branddirektion, der Stadtgüter München, der Städtischen Forstbetriebe und der Städtischen Friedhofsverwaltung fachliche Stellungnahmen ein. Deren wesentliche Inhalte entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen.
1. Budgetierung von jährlicher Kilometerleistung und jährlichem Treibstoffverbrauch
Im Baureferat sind Budgetierungen von Kilometerleistung und Treibstoffverbrauch in operativen Bereichen wie Winterdienst, Straßenunterhaltsmaßnahmen, Reinigung oder Grünpflege nicht sinnvoll. Dies würde die Erfüllung dieser rechtlich vorgegebenen Aufgaben erschweren. Die Fahrstrecken der eingesetzten Nutzfahrzeuge wie Winterdienstfahrzeuge, Groß- und Kleinkehrmaschinen oder Transportfahrzeuge sind meist durch feste Routen vorgegeben.
Dasselbe gilt aufgrund der gesetzlichen Aufträge gem. Bayerischem Feuerwehrgesetz (BayFwG), Bayerischem Rettungsdienstgesetz (BayRDG) und Bayerischem Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) für den Fuhrparkder Branddirektion. Die Handlungssicherheit in Großschadenslagen und bei Katastropheneinsätzen muss unabhängig von Budgetgrenzen jederzeit gewährleistet sein.
Beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM) sind über 90% der jährlichen Kilometer-Laufleistung Fahrten von Abfallsammel-, Abroll- und Absetzkipper-Fahrzeugen. Auch hier ist eine Budgetierung nicht sinnvoll. Durch die kontinuierliche Verbesserung der Fahrzeugtechnik konnten in Kooperation mit den Fahrzeug- und Aufbauherstellern im Bereich der schweren Lkw 325.000 Liter Diesel im Vergleich zu 2017 eingespart werden.
Bei der Münchner Stadtentwässerung (MSE) ist eine Budgetierung wegen Wartung und Instandhaltung von Kanalnetz und ordnungsgemäßem Kanalbetrieb zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der abwassertechnischen Anlagen ebenfalls nicht sinnvoll.
Bei den Stadtgütern München (SgM) würde eine Budgetierung Betriebsablauf, Ernteerträge und letztlich das Betriebsergebnis der SgM negativ beeinflussen. Die Fahrten der eingesetzten Traktoren und Radlader für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und die Fütterung der Tiere sind von Betriebsablauf und Witterung bestimmt.
Die Städtische Forstverwaltung im Kommunalreferat (KR-FV) nutzt ihre Dienstfahrzeuge für die Bewirtschaftung meist entlegener und verstreuter Waldflächen. Darüber hinaus ist die Anzahl an Dienstfahrten sowie die Summe an gefahrenen Kilometern zu einem nicht unerheblichen Teil fremdbestimmt und daher unkalkulierbar. Zum Beispiel müssen in Trockenjahren Standorte zur Bekämpfung des Borkenkäfers öfters angefahren werden als in „Normaljahren“. Auch bei der Aufarbeitung von Schadholz nach Sturm, Schnee etc. fällt ein nicht kalkulierbarer Bedarf an Treibstoffen und Dienstfahrten an.
Bei den Städtischen Friedhöfen (SFM) richtet sich die Kilometerleistung nach dem tatsächlich notwendigen Fahraufwand für den Abtransport von Friedhofsabfall und nach dem tatsächlichen Bestattungsaufkommen, das von Jahr zu Jahr schwankt. Die Deckelung der Kilometerleistung könnte den rechtlich vorgegebenen Bestattungsbetrieb behindern. Gemäß Art. 7 des Bayerischen Bestattungsgesetzes (BestG) sind die Gemeinden zur Herstellung und zum Unterhalt von erforderlichen Bestattungseinrichtungen verpflichtet.2. Anreizsystem zur Senkung von Kilometerleistung und Treibstoffverbrauch
Zunächst achtet die Stadtverwaltung schon bei Beschaffung und Betrieb ihrer Fahrzeuge auf effizienten Treibstoffverbrauch und bzgl. des Antragsgegenstands „Kilometerleistung“ auf die Vermeidung unnötiger Fahrten. Bei der einschlägigen Leistungsbeschreibung gibt § 67 der Vergabeverordnung (VgV) Vorgaben zur Energieeffizienz. Dies kommt dem Antragsgegenstand „Treibstoffverbrauch“ eher zugute als Deckelungen im Einsatz der beschafften energieeffizienten Fahrzeuge.
Verpflichtungen und Anreize gibt es durch Vorgaben (Dienstfahrzeuge dürfen nur dann verwendet werden, wenn dienstliche Gründe bzw. Notfalleinsätze dies erfordern. Sie müssen dabei energiesparend benutzt werden) und Fortbildungen als freiwillige Leistungen (z.B. in allen Modulen des Bundeskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes).
Ohnehin sollen bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder genutzt werden. Die Verwaltung soll möglichst nur emissionsarme Fahrzeuge auf dem technisch neuesten Stand einsetzen und die Fahrten so einteilen, dass eine optimale Ausnutzung des Dienstfahrzeugs erreicht wird.
Die Branddirektion plant als Alternative zur Fahrzeugnutzung die Anschaffung eines Fahrsimulators als Training für Sondereinsätze unter Stressbedingungen. Zusätzliche Konzepte zu Anreizen bei verstärkter nachhaltiger und ökologischer Arbeitsweise im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) sind in Prüfung. Zielkonflikte bei der Erfüllung von rechtlich vorgegebenen städtischen Aufgaben sollten allerdings vermieden werden.
Die Zeit der Corona-Pandemie ist als Bemessungsgrundlage ungeeignet. Das Baureferat reinigt zum Beispiel die Straßen im ganzen Stadtgebiet in regelmäßigen Zeitabständen bzw. nach Veranstaltungen. Weniger Mobilität und Veranstaltungen wegen Corona heißt nicht, dass nach Corona kein oder weniger Bedarf an Reinigung und Streckenkontrolle besteht.
Auch die Aufgabenerfüllung bei Winterdienst oder Grünpflege läuft bereits mit den genannten und bewährten Vorgaben und Fortbildungen für das städtische Fahrpersonal.
Ich hoffe, dass aus diesen Ausführungen der verantwortungsvolle Umgang der Stadtverwaltung mit dem Antragsgegenstand deutlich wird, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.