Weltstadt mit Herz – Herz für Familien 8: Mehr Flexibilität bei Bolzplätzen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 18.11.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrem Antrag vom 18.11.2022 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, bei der Entfernung von kleineren Fußballtoren und sonstigen Spielgeräten, die durch die Nutzer*innen in die Grünanlagen mitgebracht werden, mehr Flexibilität als bisher walten zu lassen.
Durch eine großzügigere Handhabung soll Engagement und Eigenleistung gefördert und zusätzlich zu den offiziellen städtischen Spielplätzen Raum für Spiel und Sport vor der Haustür gefördert werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandelung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.11.2022 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die städtischen Parks und Grünanlagen dienen vorrangig der Freizeit- und Erholungsnutzung, einschließlich spielerischer und sportlicher Aktivitäten. Dieser Nutzungszweck ist in der Grünanlagensatzung festgelegt. In den rund 1.300 öffentlichen Parks und Grünanlagen werden durch das Baureferat unter anderem rund 800 Spielplätze, 170 Bolzplätze, 180 Streetball-, 35 Skate- und 24 Beachvolleyballanlagen angeboten.
Damit ist stadtweit für ein flächendeckendes Angebot an Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche gesorgt.
Spielerische und sportliche Aktivitäten sind aber auch auf anderen Flächen erlaubt und erwünscht. Besonders eignen sich dafür die zahlreichen Spiel- und Liegewiesen, die durch die allgemein bekannten grünen Poller gekennzeichnet sind.
Das Mitbringen eigener mobiler Spiel- und Sportgeräte ist weder verboten, noch bestehen dagegen grundsätzliche Einwände. Jedoch dürfen die ge-nutzten Flächen durch solche Geräte nicht beschädigt werden und es darf keine Sicherheitsgefährdung bestehen.
Weil es sich um multifunktionale Spiel- und Erholungsflächen handelt, sollen die Flächen durch die mitgebrachten Geräte nicht für eine Nutzungsform oder Sportart reserviert werden. Mobile Spielgeräte müssen zudem nach der Nutzung wieder entfernt werden.
In zahlreichen Quartiersgrünanlagen ist es gelebte Praxis, dass Kinder mitgebrachte Geräte (z.B. kleine Fußballtore) vor Ort stehen lassen. Das Baureferat toleriert dies immer dann, wenn die Nutzung der Flächen insgesamt nicht eingeschränkt ist und eine Gefährdung der spielenden Kinder und anderer ausgeschlossen werden kann.
Nur selten muss in derartigen Situationen eingegriffen werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn größere, schwere Tore mitgebracht werden, die umkippen können und dadurch gefährlich werden, wenn Schaukeln an Bäumen angebracht oder sogar Baumhäuser gebaut werden.
Das Baureferat fordert die Eigentümer*innen dann per Aushang zur Beseitigung auf.
Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, werden die Geräte zur Abholung an den nächst gelegenen städtischen Betriebshof transportiert.
Der Intention Ihres Antrages wird somit stadtweit bereits Folge geleistet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.