Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29. März das amtliche Endergebnis für die Wahl des Migrationsbeirates 2023 festgestellt. Dieses kann unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahleingesehen werden. Gegen die Entscheidung des Wahlausschusses kann bis zum 12. April schriftlich ein Einspruch bei der Wahlleitung eingelegt werden. Über eventuelle Einsprüche und Nachrücker*innen entscheidet der Wahlausschuss in einer letzten Sitzung am 24. April um 12 Uhr.