Zunehmende Vermüllung in der Fußgängerzone bekämpfen I: Reinigungsrhythmus erhöhen und mehr Abfallbehälter aufstellen
Antrag Stadträte Andreas Babor, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.8.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
In Ihrem Antrag vom 10.8.2022 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, den Reinigungsturnus in der Fußgängerzone zu erhöhen und mehr Abfallbehälter aufzustellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Im Bereich des Vollanschlussgebietes (dies entspricht im Wesentlichen dem Bereich innerhalb des Mittleren Rings) reinigt die städtische Straßenreinigung die öffentlichen Verkehrsflächen gemäß den Vorgaben der Stra-ßenreinigungssatzung. Die Straßen werden hierbei nach ihrer Verkehrsbedeutung und den erforderlichen Reinigungsarbeiten in Reinigungsklassen eingeteilt. Die Fußgängerzone und der Marienplatz sind in die höchste Reinigungsklasse (die Reinigungsklasse S) eingeteilt und werden werktags zwischen 4 und 20 Uhr dreimal gereinigt. Hierbei werden auch die Abfallbehälter geleert. Am Sonntag erfolgt die Reinigung um 6 Uhr morgens. Bei Bedarf werden Sonderreinigungen bzw. Sonderleerungen durchgeführt.
Eine weitere Verdichtung des Reinigungsturnus wäre somit nur in den Nachtstunden möglich. Eine Erhöhung des Reinigungsstandards müsste im Rahmen einer Anpassung der Straßenreinigungssatzung durch Beschluss des Stadtrates erfolgen.
Die Ressourcenbemessung für die städtische Straßenreinigung erfolgt gemäß den in der Straßenreinigungssatzung definierten Reinigungshäufigkeiten anhand der daraus resultierenden Reinigungslängen. Darüber hinaus sind keine Reserven vorhanden. Somit müsste für zusätzliche Reinigungseinsätze in den Nachtstunden Personal eingestellt werden. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Gebührenhöhe.
Allein auf dem Marienplatz stehen ca. 20 Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils 100 Litern in Sichtweite voneinander entfernt. In der Kaufingerstraße, der Neuhauser Straße und am Stachusrondell stehen ebenfalls 54 Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils 100 Litern in Sichtweite. Außerdem stehen, gemäß dem Beschluss „Auf-stellung von Abfallbehältern mit Aschenbecher (Kombibehälter) im öffentlichen Straßenraum“ vom 3.3.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17568), auf dem Marienplatz, auf dem Rindermarkt, in der Sendlinger Straße im Bereich der Sitzgelegenheiten, in der Fußgängerzone im Bereich der Sitzgelegenheiten, am Richard-Strauss-Brunnen und am Stachusrondell Abfallbehälter mit Aschenbechern.
Dies ist nach den Erfahrungen der städtischen Straßenreinigung ausreichend. Überfüllte Behälter kommen nur in Ausnahmefällen, vor allem an warmen Abenden mit viel Publikumsverkehr, vor. Eine weitere Verdichtung der Abfallbehälterstandorte ist auch kaum möglich. Dass Abfallbehälter umgeworfen werden, kommt nur in Ausnahmefällen vor. Eine Befestigung der Abfallbehälter erachten wir daher nicht als notwendig.
Das für die Kontrolle der ordnungswidrigen Verschmutzung zuständige Kreisverwaltungsreferat hat folgenden Textbeitrag geliefert:
„Die Fußgängerzone der Münchner Innenstadt liegt partiell im Einsatzgebiet des Kommunalen Außendienstes: konkret werden die Schützenstraße, der Stachus und der Teilabschnitt der Neuhauser Straße zwischen Stachus und bis auf Höhe der Herzog-Wilhelm-Straße regelmäßig bestreift.
In Bezug auf Müll und Unrat in der Fußgängerzone vollzieht der Kommunale Außendienst die Reinhaltungsverordnung. In Gesprächen mit Bürger*innen sensibilisiert der Kommunale Außendienst für die Mitnahme und die richtige Entsorgung des eigenen Mülls. Verstöße gegen die Reinhaltungsverordnung können vom Kommunalen Außendienst zur Anzeige gebracht werden, wenn das Wegwerfen von Unrat und Müll auf den öffentlichen Grund direkt beobachtet wird. Werden übervolle Abfallbehälter oder Ansammlungen von Unrat und Müll festgestellt, informiert der Kommunale Außendienst umgehend das Baureferat. Stellt Müll eine Gefahr für Bürger*innen dar (z.B. zerbrochene Glasflaschen, spitze Gegenstände, Spritzen), erfolgt eine Entsorgung nach Möglichkeit direkt durch den Kommunalen Außendienst.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.