Erfahrungen mit Rotationssystem bei den Wertstoffhöfen der AWM
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 31.1.2023
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf das Mitarbeiterrotationsverfahren bei den Wertstoffhöfen des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM), welches zur Korruptionsprävention im Jahr 2014 mit Zustimmung des Stadtrats eingeführt wurde.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1 und 1.1:
Wird das Rotationssystem in den Betriebshöfen noch durchgeführt? Wird von der internen Revision die Fortführung noch empfohlen?
Antwort:
Die Personalrotation wird auf den Münchner Wertstoffhöfen weiterhin angewandt. Nach Rücksprache mit der Innenrevision und der Antikorruptionsbeauftragten des AWM wird die Fortführung des Rotationssystems weiter empfohlen.
Frage 2, 2.1 und 2.2:
Gab es Umfragen unter den Mitarbeitern, wie diese mit diesem System zurechtkommen? Wenn nein, warum nicht? Für wann sind weitere Umfragen geplant?
Antwort:
Mit den rotierenden Mitarbeiter*innen werden ebenso wie mit dem örtlichen Personalrat regelmäßig Betreuungsgespräche, bezüglich positiver und/oder negativer Auswirkungen der Personalrotation geführt.
Frage 3:
In welchen Zeitabständen rotieren die Mitarbeiter?
Antwort:
Nach dem Rotationskonzept, das der AWM seit 1.1.2017 eingeführt hat, rotieren unter den Einweiser*innen auf den Wertstoffhöfen insgesamt 24 Personen von allen zwölf Wertstoffhöfen pro Jahr jeweils für sechs Monate. Dieser Zeitraum kann aufgeteilt werden in einen Zeitraum von 1x4und 1x2 Monaten oder in einen Zeitraum von 2x3 Monaten. Bei den Platzwart*innen rotieren insgesamt zwei Personen und zwar jeweils alle sechs Monate für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Frage 4 und 4.1:
Rotieren die Leiter der Wertstoffhöfe ebenfalls?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Wie in Frage 3 beantwortet, rotieren die Platzwarte ebenso. Die Wertstoffhofmeister*innen arbeiten von der AWM-Zentrale am Georg-Brauchle-Ring aus.
Frage 5:
Wer kontrolliert wie oft, ob die Rotationen umgesetzt werden?
Antwort:
Die Wertstoffhofmeister*innen, die für die Personaleinsatzplanung zuständig sind, sind für die Umsetzung des Rotationssystems verantwortlich.
Frage 6 und 6.1:
Wurden bei Kontrollen Auffälligkeiten festgestellt? Wenn ja, welche?
Antwort:
Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Frage 7:
Wie werden die Belange von kranken und schwerbehinderten Mitarbeitern bei der Rotation berücksichtigt?
Antwort:
Bei der Zuteilung der von der Rotation betroffenen Mitarbeiter*innen werden Arbeitswege, Erreichbarkeit (ÖPNV), Gegebenheiten des jeweiligen Wertstoffhofes (lange Laufwege, viele Treppen etc.) sowie Leistungseinschränkungen berücksichtigt.
Frage 8:
Wie hat sich der Krankenstand in den letzten drei Jahren entwickelt?
Antwort:
Wertstoffhöfe operativ
(= Einweiser*innen und Stationäre Problemstoffsammlung):
2019: 15,4%
2020: 14,8%
2021: 13,0%
2022: 14,9%
Frage 9:
Wie viele schwerbehinderte Mitarbeiter gibt es derzeit?
Antwort:
Im AWM arbeiten aktuell insgesamt 204 Mitarbeiter*innen mit einer Schwerbehinderung. Im Geschäftsbereich Wertstoffhöfe sind es 19 Mitarbeiter*innen.
Frage 10:
Wie und in welchem Zeitabstand rotieren schwerbehinderte Mitarbeiter?
Antwort:
Alle schwerbehinderten Mitarbeiter*innen rotieren etwa alle drei bis vier Jahre.
Frage 11:
Besteht die Möglichkeit, dass einzelne Mitarbeiter mit gutem Grund auf Wunsch nur in bestimmten Betriebshöfen eingesetzt werden können?
Antwort:
Es werden die in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten Aspekte berücksichtigt, sofern diese bekannt sind. Wenn eine geplante Versetzung zu erheblichen familiären Problemen führen würde (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen), wird versucht, einen besser gelegenen Wertstoffhof zu finden.
Frage 12:
Wie viele Anträge auf Arbeit in Teilzeit gab es in den letzten drei Jahren?
Antwort:
In der Zeit vom 1.1.2020 bis 3.2.2023 wurden insgesamt 146 neue Anträge auf Arbeit in Teilzeit im AWM gestellt. Diese Anzahl beinhaltet auch Teilzeitverlängerungsanträge sowie Anträge von Mitarbeiter*innen, die zwischenzeitlich aus dem AWM ausgeschieden sind.
Frage 13:
Wie viele davon werden im Moment aktuell umgesetzt?
Antwort:
Im AWM arbeiten derzeit (Stand 3.2.2023) 154 Mitarbeiter*innen in Teilzeit. Im Geschäftsbereich Wertstoffhöfe sind es zum Stichtag 3.2.2023 12 Mitarbeiter*innen.
Frage 14, 14.1 und 14.2:
Wie viele laufende arbeitsrechtliche Streitfälle gibt es derzeit? Wie viele werden derzeit gerichtlich ausgetragen?
Welche Kosten sind in den letzten drei Jahren für arbeitsrechtliche Streitigkeiten angefallen?
Antwort:
Derzeit sind im AWM fünf Verfahren beim Arbeitsgericht München anhängig. Keines dieser Verfahren steht im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Geschäftsbereich Wertstoffhöfe. Bzgl. der Kosten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kann keine Aussage getroffen werden.