Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ dauerhaft beschlossen
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Rathaus Umschau 7 / 2023, veröffentlicht am 11.01.2023
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat heute die Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ mit unbefristeter Geltungsdauer im Stadtbezirk 2 (Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt) beschlossen. In dem Erhaltungssatzungsgebiet leben zirka 8.400 Einwohner*innen in rund 4.900 Wohnungen.
Von der Ruppertstraße im Süden verläuft das Gebiet entlang der Lindwurmstraße in nördlicher Richtung bis zur Augsburgerstraße und wird im Osten durch die Maistraße sowie das Schlachthofgelände an der Tumblingerstraße begrenzt. Mit dem neu vorgeschlagenen Umgriff wird der bisherige Grenzverlauf nahezu unverändert beibehalten. Lediglich an drei Stellen wurde der Verlauf an die Flurstücksgrenzen angepasst. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft. In der Landeshauptstadt München gibt es damit insgesamt 36 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 350.400 Einwohner*innen in zirka 203.000 Wohnungen leben. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Mit dem heute gefassten Beschluss konnte eine weitere bisher befristete Erhaltungssatzung nun mit unbefristeter Geltungsdauer erlassen werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt gewachsener Bevölkerungsstrukturen sowie zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in der Landeshauptstadt München geleistet.“ Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten in der Regel unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht. Weitere Informationen unter muenchen.de/erhaltungssatzung.