Dem Stadtviertel Identität stiften: Umbenennung der Stadtbibliothek Neuaubing im Westkreuz
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Rathaus Umschau 76 / 2023, veröffentlicht am 20.04.2023
Dem Stadtviertel Identität stiften: Umbenennung der Stadtbibliothek Neuaubing im Westkreuz
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Heike Kainz (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.7.2022
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die Umbenennung der Stadtteilbibliothek Neuaubing in Stadtbibliothek Am Westkreuz mit der Begründung, dass nach dem „Standortwechsel“ die Bezeichnung „Neuaubing“ geografisch falsch und ein andauernder Fehler sei, der nie korrigiert wurde. „Jetzt ist es an der Zeit, dies nachzuholen, und dem Westkreuz auch seine jungen, aber dennoch über 50-jährigen Geschichte Rechnung tragen.“
Zu Ihrem Antrag vom 15.7.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Stadtbibliothek Neuaubing hat keinen Standortwechsel hinter sich, sie ist vielmehr seit dem Jahr 2003 im Paul-Ottmann-Zentrum beheimatet. Da dieses Zentrum komplett neu gebaut wurde, können sich nun auch die Nutzer*innen der Bibliothek über neue und größere Räumlichkeiten freuen.
Die Münchner Stadtteilbibliotheken sind prinzipiell nach dem Stadtviertel und manchmal auch nach dem Stadtbezirk benannt, in dem sie sich befinden. Bei der Stadtteilbibliothek Neuaubing ist weder das eine noch das andere der Fall, wie Sie völlig zurecht bemerken. Daher haben wir uns dazu entschlossen, die Münchner Stadtbibliothek Neuaubing in „Münchner Stadtbibliothek Am Westkreuz“ umzubenennen. Dass vor Ihrer Anfrage bereits ein beinahe gleichlautender Antrag aus dem Bezirksausschuss 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied bei uns vorlag, bestärkt diese Entscheidung.
Hierfür müssen innerhalb der Münchner Stadtbibliothek Daten, Logistik, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Bestandsmanagement und Finanzverwaltung neu justiert werden. Die Umbenennung wird nach und nach geschehen und vermutlich bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Wir bitten dafür um Verständnis.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.