Ausschreibung der Mietzuschüsse für Kunstateliers
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Rathaus Umschau 8 / 2023, veröffentlicht am 12.01.2023
Im Rahmen ihres Atelierförderprogramms vergibt die Stadt für drei Jahre Mietzuschüsse an professionell tätige bildende Künstler*innen aus dem Stadtgebiet München. Bis Freitag, 17. Februar, sind Bewerbungen für den Vergabezeitraum Juli 2023 bis Juni 2026 möglich. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung, die sich auch an Kunstschaffende richtet, die an der Schnittstelle zur angewandten Kunst (Design, Architektur) arbeiten. Nähere Informationen zur Ausschreibung der Ateliermietzuschüsse unter www.muenchen.de/kulturausschreibungen. Das Kulturreferat kann jährlich eine Summe von 300.000 Euro für Mietzuschüsse ausreichen. Der Stadtrat hat die Mittel um 55.000 Euro erhöht und setzt damit ein Zeichen für die Freie Szene, die von den Auswirkungen der Pandemie auf ihre Berufstätigkeit besonders betroffen war. Kulturreferent Anton Biebl: „Über zwei Jahre lang konnte kaum produziert und präsentiert werden. Das durchzuhalten und weiter im kreativen Schaffensprozess zu bleiben, war sehr herausfordernd. Wir möchten dies anerkennen und im Anschluss an die Corona-Hilfen Übergänge gestalten. Dazu gehört auch der Ausbau der Atelierförderung, die der Stadtrat ermöglicht hat.“ Diesem war und ist es besonders wichtig, die Freie Szene gut durch die Zeit der Krise(n) zu bringen.
Im Bereich der Bildenden Kunst werden jährlich über 300 Förderungen und Anerkennungen ausgereicht. Die Bandbreite reicht von Ateliers in städtischen Häusern über Mietzuschüsse für Arbeitsräume bis hin zu Stipendien und Preisen. Außerdem können zahlreiche Münchner Künstler*innen ihre Arbeiten in fünf städtischen Kunsträumen zeigen. Einige davon finden Eingang in die Sammlung des städtischen Bilderverleihs Artothek und können dort für eine geringe Gebühr für zuhause oder das Büro entliehen werden.