Landesgartenschau 2026 in München
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.10.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 28.10.2022 Folgendes beantragt:
„Die Landeshauptstadt München bewirbt sich um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Flächen dies möglich ist. Dabei soll der Fokus beispielsweise auf die großen Neubaugebiete wie z.B. Freiham, die Bayernkaserne oder die Siedlung Ludwigsfeld gerichtet werden.“
Sie führen u.a. in Ihrer Begründung Folgendes aus:
„Die Stadt Schweinfurt hat angekündigt, von der Ausrichtung der Landes- gartenschau 2026 zurücktreten zu wollen. Die Suche nach einem Nachfol- ger läuft bereits, daher sollte sich die Landeshauptstadt möglichst kurzfristig um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 bewerben.(...)“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag auf diesem Wege zu beantworten.
Die Entscheidung, wer den Zuschlag für eine Landesgartenschau bekommt, liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Dieses teilte auf Nachfrage Folgendes mit:
„Das Ziel, nach der Absage der Stadt Schweinfurt noch einen Ausrichter zu finden, der binnen etwas mehr als drei Jahren sowohl hinsichtlich der Zielsetzungen der Förderung nach FöR-WaGa (‚Schaffung neuer/Aufwertung bestehender Grünstrukturen‘), als auch hinsichtlich der Gestaltung der Gartenschau selbst eine befriedigende Konzeption und Realisierung sicherstellen kann, ist sehr ambitioniert. Schließlich beträgt der ‚übliche‘ zeitliche Vorlauf (vom Zuschlag bis Jahr der Durchführung) sechs oder mehr Jahre!
Auf eine Neuausschreibung wird derzeit noch verzichtet. ‚Initiativ-Bewerbungen‘ würden derzeit nicht angenommen.
Primär soll die Suche nach einem ‚Ersatzkandidaten‘ für die Ausrichtung der LGS 2026 zunächst auf die Kommunen beschränkt werden, die im Rahmen der zuletzt gelaufenen Ausschreibung eine (geeignete) Bewerbung für die Ausrichtung einer LGS 2028-2032 abgegeben haben. Dieseinerzeit gefundene Bewertung der einzelnen Bewerbungskonzepte wird dabei maßgeblich mit herangezogen.
Begründung:
-Die bis zum Beginn einer Gartenschau in 2026 noch zur Verfügung stehende Zeit ist extrem knapp bemessen.
-Die Bewerberstädte aus der letzten Ausschreibung haben bereits ein ausgearbeitetes Konzept zur Verfügung und besitzen demnach einen erheblichen ‚Vorsprung‘, was eine erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung deutlich wahrscheinlicher macht.
-Es erscheint darüber hinaus fair, denjenigen Städten, die sich (mit dem entsprechenden Aufwand) bereits für die Ausrichtung einer LGS beworben haben und im kürzlich abgeschlossenen Wettbewerb (teilweise nur ‚knapp‘) nicht zum Zuge gekommen sind, in einer ersten Runde den Vorzug zu geben vor anderen Interessenten.
Über eine Neuausschreibung wäre dann zu entscheiden, wenn keiner dieser potenziellen Kandidaten eine Ausrichtung anstrebt bzw. die hierzu vorgelegten Konzepte als nicht geeignet bewertet werden müssen.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.